Um Verwirrung bei unseren Käufern zu vermeiden, dürfen keine Suchanzeigen, Platzhalter oder Tauschangebote eingestellt werden.
Was besagt der Grundsatz?
- Ein Angebot muss entweder einen physischen Artikel, einen digital gelieferten Artikel oder eine Dienstleistung zum Verkauf anbieten. Suchanzeigen, Platzhalter oder Tauschangebote sind nicht zulässig.
- Jeder zum Verkauf angebotene Gegenstand muss an den Käufer geliefert werden. Der Verkäufer darf den Artikel nicht im Namen des Käufers zurückbehalten. Es sei denn, der Verkauf erfolgt im Rahmen eines vorab genehmigten Tresor- oder Versanddienstes.
- Alle Angebote bei eBay sollten ein legitimes Angebot von Waren oder Dienstleistungen sein, das aufrichtig und transparent gemacht wird. Jeder Versuch, Käufer, andere Verkäufer, eBay oder andere interessierte Parteien in die Irre zu führen oder zu täuschen, oder jeder Versuch, andere eBay-Richtlinien zu umgehen, ist nicht zulässig.
Voraussetzung für die Nutzung von eBay ist, dass dieser eBay-Grundsatz, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und alle geltenden Gesetze befolgt und die Rechte Dritter geachtet werden. Wenn Aktivitäten diese Anforderungen nicht erfüllen, kann eBay in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den eBay-AGB geeignete Maßnahmen ergreifen. Unter Umständen sind diese Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es sich unter anderem um die folgenden Maßnahmen handeln: Entfernen von Angeboten oder anderen Inhalten, Verwarnungen, Beschränkungen von Aktivitäten oder Sperrung des eBay-Kontos.
Tipp
Wenn Sie Hilfe zu eBay-Grundsatzverstößen benötigen, besuchen Sie unser Portal für Verkäufer-Anfragen – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet. Dort finden Sie alle notwendigen Informationen, um Ihr Anliegen schnellstmöglich zu lösen.
Warum hat eBay diesen Grundsatz?
Dieser Grundsatz hilft eBay, einen sicheren und angenehmen Ort zum Kaufen und Verkaufen zu bieten, da Angebote, die keinen Artikel oder keine Dienstleistung zum Verkauf anbieten, für Käufer verwirrend sein können.