Eine der obersten Prioritäten von eBay ist es, sicherzustellen, dass Käufer hervorragenden Service von allen unseren Verkäufern erhalten. Deshalb erwarten wir, dass Verkäufer ihren Servicestatus korrekt angeben.
Was besagt der Grundsatz?
- Verkäufer sind nicht berechtigt, die Logos, Symbole oder andere Kennzeichen für eBay-Verkäufer mit Top-Bewertung (eTRS) bei eBay, auf anderen Websites oder in nur offline verfügbaren Materialien zu verwenden.
- Verkäufer dürfen in der Artikelbeschreibung nicht angeben, dass sie ein eBay-Verkäufer mit Top-Bewertung sind, und zwar auch dann nicht, wenn sie tatsächlich diesen Status haben.
- Der Name und die Logos von eBay sind eingetragene Markenrechte, die durch gesetzliche Schutzrechte abgesichert sind, und Verkäufer dürfen diese nur verwenden, wenn Sie dafür eine spezielle Erlaubnis – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet erhalten haben.
Voraussetzung für die Nutzung von eBay ist, dass dieser eBay-Grundsatz, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und alle geltenden Gesetze befolgt und die Rechte Dritter geachtet werden. Wenn Aktivitäten diese Anforderungen nicht erfüllen, kann eBay in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den eBay-AGB geeignete Maßnahmen ergreifen. Unter Umständen sind diese Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es sich unter anderem um die folgenden Maßnahmen handeln: Entfernen von Angeboten oder anderen Inhalten, Verwarnungen, Beschränkungen von Aktivitäten oder Sperrung des eBay-Kontos.
Warum hat eBay diesen Grundsatz?
Dieser Grundsatz schützt den Servicestatus „eBay-Verkäufer mit Top-Bewertung“ und verhindert den Missbrauch durch Nutzer, die diesen Status nicht haben.