Kompilationen und Informationsmedien müssen zusätzlich den Richtlinien in unserem Grundsatz zu digitalen Medien folgen. Es ist zudem wichtig, dass sie in physischer Form (z. B. auf CD oder DVD) geliefert und in der passenden Kategorie eingestellt werden.
Was besagt der Grundsatz?
Folgende Artikel sind unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt:
- Elektronische Bücher (E-Books) in der passenden Kategorie,
- Großhandelslisten in der passenden Kategorie.
Kompilationen und Informationsmedien müssen unserem Grundsatz zu digitalen Medien entsprechen. Dazu gehört auch, dass sie in physischer Form (z. B. auf CD) geliefert und in der passenden Kategorie eingestellt werden.
Folgende Artikel sind nicht erlaubt:
- Kompilationen oder Informationsmedien mit kategorienübergreifenden Informationen
- Kompilation oder Informationsmedien als Zugabe zu einem Artikel in einem anderen Angebot
- Angebote, die konkrete Markennamen oder Suchbegriffe enthalten, es sei denn, das Angebot beinhaltet tatsächlich das Markenprodukt (siehe auch unseren Grundsatz zur Manipulation von Suchergebnissen)
- Angebote mit übermäßig vielen Suchbegriffen zur Beschreibung des Inhalts einer Kompilation oder eines Informationsmediums
- Artikel mit Informationen darüber, wie Produkte außerhalb von eBay gekauft oder kostenlos beschafft werden können
- Angebote, die Webadressen oder Links (z. B. www.zumeinerwebsite.com) enthalten, über die Käufer Artikel außerhalb von eBay kaufen können (siehe auch unseren Grundsatz zur Verwendung von Links auf den eBay-Artikelseiten)
Voraussetzung für die Nutzung von eBay ist, dass dieser eBay-Grundsatz, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und alle geltenden Gesetze befolgt und die Rechte Dritter geachtet werden. Wenn Aktivitäten diese Anforderungen nicht erfüllen, kann eBay in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den eBay-AGB geeignete Maßnahmen ergreifen. Unter Umständen sind diese Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es sich unter anderem um die folgenden Maßnahmen handeln: Entfernen von Angeboten oder anderen Inhalten, Verwarnungen, Beschränkungen von Aktivitäten oder Sperrung des eBay-Kontos.
Weitere Informationen:
Was genau versteht man bei eBay unter Kompilationen und Informationsmedien?
Kompilationen sind in der Regel physische Datenträger wie CDs oder DVDs, welche unterschiedliche digitale Informationsmedien enthalten. Dazu zählen z. B. E-Books, PDFs, Templates/Vorlagen, Bilder oder Bildschirmschoner.
Als Informationsmedien bezeichnen wir eine ganze Bandbreite an Produkten mit Bildungs- oder Schulungsinhalten, zum Beispiel E-Books, PDF-Dateien, Word-Dokumente oder auch Großhandelslisten, die auf einem Medienformat (z. B. CDs oder DVDs) aufgezeichnet oder kopiert werden.
Wenn Sie oben genannte digitale Medien bei eBay anbieten, müssen Sie Ihren Artikel dem Käufer auf einem Datenträger in physischer Form – z. B. auf CD oder als Ausdruck – liefern. Sollte Ihr Angebot gegen unsere Richtlinien verstoßen, kann dies zu Einschränkungen beim Kaufen und Verkaufen führen – bis hin zur Sperrung Ihres eBay-Kontos.
Tipp
Wenn Sie Hilfe zu eBay-Grundsatzverstößen benötigen, besuchen Sie unser Portal für Verkäufer-Anfragen – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet. Dort finden Sie alle notwendigen Informationen, um Ihr Anliegen schnellstmöglich zu lösen.
Warum hat eBay diesen Grundsatz?
Mit diesem Grundsatz sorgen wir dafür, dass Kompilationen und Informationsmedien in der richtigen Kategorie eingestellt werden, sodass Käufer wissen, was sie kaufen, und in ihren Suchergebnissen nicht irregeführt werden.