Wir nehmen die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitglieder sehr ernst. Bitte befolgen Sie unsere Grundsätze, wenn Sie zulässige Lebensmittel einstellen.
Was besagt der Grundsatz?
Die folgenden und ähnliche Lebensmittel sind nicht zulässig:
- nicht pasteurisierte Milchprodukte (mit Ausnahme von Käse, der die behördlichen Vorschriften erfüllt),
- nicht pasteurisierte Frucht- oder Gemüsesäfte,
- Produkte, bei denen das Verfallsdatum abgelaufen ist,
- wilde Pilze (außer Morcheln, Shitake und getrocknete Steinpilze),
- Ackee-Apfel oder -samen sowie
- neuartige Lebensmittel/Novel Foods ohne Zulassung; mehr Information finden Sie auf der Seite des BVL – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet.
Beim Verkauf zulässiger Lebensmittel müssen Verkäufer:
- sicherstellen, dass die Lebensmittel sicher verpackt und gelagert wurden,
- das Verfallsdatum deutlich in der Artikelbeschreibung angeben,
- beschreiben, wie verderbliche Artikel geliefert werden, und sicherstellen, dass sie vor dem Verfallsdatum beim Käufer eintreffen.
Voraussetzung für die Nutzung von eBay ist, dass dieser eBay-Grundsatz, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und alle geltenden Gesetze befolgt und die Rechte Dritter geachtet werden. Wenn Aktivitäten diese Anforderungen nicht erfüllen, kann eBay in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den eBay-AGB geeignete Maßnahmen ergreifen. Unter Umständen sind diese Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es sich unter anderem um die folgenden Maßnahmen handeln: Entfernen von Angeboten oder anderen Inhalten, Verwarnungen, Beschränkungen von Aktivitäten oder Sperrung des eBay-Kontos.
Tipp
Wenn Sie Hilfe zu eBay-Grundsatzverstößen benötigen, besuchen Sie unser Portal für Verkäufer-Anfragen – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet. Dort finden Sie alle notwendigen Informationen, um Ihr Anliegen schnellstmöglich zu lösen.
Warum hat eBay diesen Grundsatz?
Dieser Grundsatz trägt dazu bei, die Sicherheit unserer Community zu gewährleisten, und unterstützt Verkäufer bei der Einhaltung behördlicher Vorschriften.