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Grundsatz zu Tierfallen

Tellereisen und andere Fallen, die gesetzlich verboten sind oder deren Verwendung illegal ist, dürfen nicht bei eBay verkauft werden.

Was besagt der Grundsatz?

Es ist nicht erlaubt, Fallen anzubieten, die gesetzlich verboten sind oder deren Verwendung illegal ist.

Dazu zählen insbesondere: 

  • Tellereisen,
  • Fangeisen,
  • Abzugeisen,
  • Klebefallen,
  • Habichtkorb, Habichtfangkorb sowie
  • Großvogelfangkorb.

Erlaubt sind folgende Fallen:

  • Fallen zur Schädlingsbekämpfung wie z. B. Mause- oder Rattenfallen,
  • Lebendfallen, bei denen die Tiere unverletzt bleiben sowie
  • Fischreusen.

Voraussetzung für die Nutzung von eBay ist, dass dieser eBay-Grundsatz, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und alle geltenden Gesetze befolgt und die Rechte Dritter geachtet werden. Wenn Aktivitäten diese Anforderungen nicht erfüllen, kann eBay in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den eBay-AGB geeignete Maßnahmen ergreifen. Unter Umständen sind diese Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es sich unter anderem um die folgenden Maßnahmen handeln: Entfernen von Angeboten oder anderen Inhalten, Verwarnungen, Beschränkungen von Aktivitäten oder Sperrung des eBay-Kontos.

Tipp
Wenn Sie Hilfe zu eBay-Grundsatzverstößen benötigen, besuchen Sie unser Portal für Verkäufer-Anfragen – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet. Dort finden Sie alle notwendigen Informationen, um Ihr Anliegen schnellstmöglich zu lösen.

Warum hat eBay diesen Grundsatz?

Dieser Grundsatz trägt dazu bei, dass wichtige Gesetze und Vorschriften zum Tierschutz eingehalten werden.

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