Für Informationen zu Angeboten von Arzneimitteln und ärztlichen Leistungen, lesen Sie bitte unseren Grundsatz zu Arzneimitteln und ärztlichen Leistungen.
Apothekenpflichtige Medikamente bei eBay verkaufen
Apothekenpflichtige Medikamente dürfen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nur von Apothekern gehandelt werden, die behördlich zum Versandhandel zugelassen und im Apothekerverzeichnis erfasst sind.
Daher gelten in unserer Kategorie „Medikamente von Apothekern“ spezielle Voraussetzungen und Sicherheitsanforderungen. Nur, wer von uns zum Handel in der Kategorie „Medikamente von Apothekern“ zugelassen ist, darf dort Angebote einstellen.
Hinweis: Sie dürfen bei eBay nur Medikamente anbieten, die apothekenpflichtig, aber nicht rezeptpflichtig sind.
Voraussetzung für die Nutzung von eBay ist, dass dieser eBay-Grundsatz, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und alle geltenden Gesetze befolgt und die Rechte Dritter geachtet werden. Wenn Aktivitäten diese Anforderungen nicht erfüllen, kann eBay in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den eBay-AGB geeignete Maßnahmen ergreifen. Unter Umständen sind diese Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es sich unter anderem um die folgenden Maßnahmen handeln: Entfernen von Angeboten oder anderen Inhalten, Verwarnungen, Beschränkungen von Aktivitäten oder Sperrung des eBay-Kontos.
Voraussetzungen für den Handel mit apothekenpflichtigen Medikamenten
Damit Sie bei eBay apothekenpflichtige Medikamente verkaufen dürfen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind im Versandapothekenregister des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet erfasst.
- Sie haben das Anmeldeverfahren für verifizierte Apotheker bei eBay durchlaufen.
- Sie sind als gewerblicher Verkäufer bei eBay registriert.
- Sie haben unseren Kundenservice darüber informiert, dass Sie Medikamente bei eBay verkaufen möchten.
Hinweis: Nicht rezeptpflichtige Medikamente dürfen ausschließlich als Angebote im Festpreisformat in der Kategorie „Medikamente von Apothekern“ angeboten werden.
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf den folgenden Seiten:
- Gewerbliches eBay-Konto eröffnen - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet
- Informationen zum Versandhandels-Register - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet
Zum Handel mit rezeptfreien Medikamenten bei eBay anmelden
- Melden Sie sich als gewerblicher Verkäufer bei eBay an - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet
- Geben Sie den Namen des Apothekers an, der in der behördlichen Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel angegeben ist. Hinterlegen Sie die Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, die im BfArM-Versandapothekenregister hinterlegt sind.
- Dokumente an eBay schicken
Bitte senden Sie folgende Dokumente per Post an unseren Kundenservice:- Eine beglaubigte Kopie Ihrer behördlichen Versanderlaubnis mit Namen des Apothekers sowie der Apotheke.
- Die unterzeichnete Erklärung zum Handel mit apothekenpflichtigen, aber rezeptfreien Medikamenten, bei eBay.
Hinweis: Sie können nur dann für den Versandhandel mit nicht rezeptpflichtigen Medikamenten bei eBay zugelassen werden, wenn Sie bereits behördlich zum Versandhandel zugelassen, im Versandapothekenregister erfasst sind und Ihren Firmensitz in Deutschland haben.
Besonderheiten beim Verkauf nicht verschreibungspflichtiger Medikamente bei eBay
Stellen Sie Ihre Angebote in der Kategorie „Medikamente von Apothekern“ im Festpreisformat ein, da in dieser Kategorie nur das Festpreisformat (Sofort-Kaufen) zugelassen ist.
Ihr Bewertungsprofil wird auf „privat“ gesetzt
Aus Datenschutzgründen wird Ihr Bewertungsprofil nur eingeschränkt angezeigt. Es werden nicht angezeigt:
- Nutzernamen der Käufer,
- Artikelnummern der verkauften Artikel und
- Bewertungskommentare.
Die Bewertungspunkte und die Anzahl Ihrer positiven und negativen Bewertungen sind weiterhin sichtbar.
Option „nicht-öffentliche Bieter-/Käuferliste“ aktivieren
Um die Privatsphäre Ihrer Käufer zu schützen, müssen Sie beim Einstellen von Artikeln die Option „nicht-öffentliche Bieter-/Käuferliste“ wählen. Dadurch wird gewährleistet, dass Käufer apothekenpflichtiger Medikamente anonym bleiben.
Pfad: Mein eBay > eBay-Konto > Einstellungen > Verkaufseinstellungen > Eingeschränkter Käuferkreis.
Angebot mit Hinweis an Käufer ergänzen
Fügen Sie jedem Angebot in der Artikelbeschreibung folgenden Absatz hinzu:
„Ich bin als Apotheker im Besitz einer gültigen behördlichen Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln und von eBay zum Verkauf von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in der Kategorie „Medikamente“ zugelassen.“
Relevante Gesetze für den Online-Handel mit Medikamenten
Beim Versandhandel mit rezeptfreien Medikamenten müssen Sie neben den eBay-Grundsätzen folgende Gesetze beachten.
- Arzneimittelgesetz (AMG),
- Apothekengesetz (ApoG),
- Apothekenbetriebsordnung (ApoBetrO),
- Fernabsatzrecht (§§ 312b-312f BGB),
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG),
- Heilmittelwerbegesetz (HWG),
- Preisangabenverordnung (PAngV).
Hinweis: Bei Nichtbeachtung werden Ihre Angebote umgehend gelöscht. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu diesen Gesetzen an einen Rechtsanwalt oder an eine entsprechende Rechtsberatungsstelle.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Grundsatz zu Arzneimitteln und ärztlichen Leistungen.
Registrierungspflicht beim Versandhandels-Register und EU-Sicherheitslogo
Seit Oktober 2015 besteht für Arzneimittelhändler die Pflicht, sich im Versandhandels-Register zu registrieren, wenn sie offiziell Medikamente über das Internet anbieten möchten. Darin finden sich ausschließlich Apotheken und sonstige Händler, die offiziell Arzneimittel für den Gebrauch am Menschen über das Internet vertreiben dürfen.
Falls Sie einen Internet-Arzneimittelhandel betreiben möchten und noch nicht registriert sind, wenden Sie sich bitte an die zuständige Überwachungsbehörde. Ein Verzeichnis der für den Vollzug des Arzneimittelgesetzes zuständigen Stellen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit.
Für alle erfassten Händler besteht daneben die Pflicht, auf Ihren Verkaufsseiten und damit auch auf eBay das EU-Sicherheitslogo - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet zu führen, jeweils mit der Flagge des Landes des Firmensitzes. Händler aus Deutschland müssen dabei das EU-Sicherheitslogo des Versandhandels-Registers einsetzen.
Dieses Logo muss auf die Angaben des Webshop-Betreibers im Register mittels Link verweisen. Weitergehende Informationen hierzu finden Sie auf der BfArM-Website - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet. Eine Übersicht der nationalen EU-Register finden Sie auf der Webseite der European Medicines Agency - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet.
Hinweis: Nur registrierte Internet-Apotheken dürfen neben verschreibungsfreien auch verschreibungspflichtige Arzneimittel verkaufen. Eine Übersicht der in Deutschland registrierten Internetapotheken finden Sie auf der BfArM-Website - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet.
Mehr Informationen zu diesem Thema erhalten Sie unter den folgenden Links:
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet,
- European Medicines Agency - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet,
- Verzeichnis der für den Vollzug des Arzneimittelgesetzes zuständigen Stellen - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet,
- Übersicht der in Deutschland registrierten Internetapotheken - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet.