Allgemeine Geschäftsbedingungen der CompaTech GmbH
1. Geltung der Bedingungen:
Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen durch uns ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte innerhalb laufender Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Verweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2. Angebot und Vertragsabschluss:
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Geht uns aufgrund eines freibleibenden Angebotes eine Bestellung zu, kommt ein Vertrag zustande, wenn wir nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen der Bestellung widersprechen.
3. Preise:
Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise.
4. Lieferung:
Lieferkosten:
Wir liefern ab Lager Wuppertal. Es gelten die Lieferbedingungen der jeweils aktuellen Preisliste.
Lieferzeiten und Liefertermine:
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Einhaltung bestimmter Lieferfristen und Liefertermine und die Verpflichtung zur Lieferung stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von CompaTech durch Zulieferanten und Hersteller. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die CompaTech die Lieferung wesentlich erschweren und nicht von CompaTech zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen), gleichgültig ob diese Ereignisse bei CompaTech, deren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, berechtigen CompaTech, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem sich der Käufer mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug befindet. Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, können CompaTech und Käufer vom Vertrag, soweit nicht erfüllt, ganz oder teilweise zurücktreten. CompaTech ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.
5. Versand und Gefahrenübergabe:
Die Gefahr geht spätestens mit Absendung der Lieferteile auf den Kunden über, auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder CompaTech noch andere Leistungen, z.B. Versendungskosten übernommen hat. Soweit Versicherungen für die Lieferteile zu Gunsten von CompaTech beim Transportunternehmer bestehen, werden diese im Schadensfall an den Kunden abgetreten. Gleiches gilt für etwaige weitergehende Haftung des Transportunternehmers gegenüber CompaTech als Versender.
6. Zahlung:
Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm erbrachten Zahlungen jeweils zunächst auf seine älteste Verbindlichkeit anrechnen zu lassen. Eine vom Kunden getroffene anderslautende Bestimmung ist unwirksam. Sofern bereits Kosten und Zinsen entstanden sind, hat der Kunde die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen zu lassen. Eine Zahlung gilt erst mit unserer Verfügungsgewalt über den Betrag als erfolgt. Im Falle der Zahlung mittels Scheck gilt die Zahlung erst mit Einlösung des Schecks als erfolgt. Wechsel werden nicht entgegengenommen. Zahlungsverzug tritt 10 Tage nach Zugang der Rechnung ein. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, eine Pauschale von 5,00€ zzgl. Verzugszinsen in Höhe von 12% zu berechnen. Einer Mahnung bedarf es für den Eintritt des Verzuges nicht. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, bzw. damit in Verzug gerät, ein Scheck nicht eingelöst
wird oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers oder die Aufrechnung des Käufers mit Gegenansprüchen sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung des Käufers nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
7. Eigentumsvorbehalt:
Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung. Der Kunde darf die gelieferte Ware vor ihrer vollständigen Bezahlung weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändungen und Beschlagnahme, hat der Kunde uns unverzüglich davon zu benachrichtigen. Der Dritte ist unverzüglich auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt und der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht die Vorschriften über Finanzierungshilfen zwischen einem Unternehmer und Verbraucher (§499 ff. BGB) Anwendung finden. Die Forderungen des Kunden aus dem Weiterverkauf unserer noch nicht bezahlter Waren werden im Voraus zur Sicherung an uns abgetreten. Für den Fall, dass die Waren durch den Kunden mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Waren verkauft werden, gilt die Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der von uns gelieferten Waren als abgetreten. Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt.
8. Gewährleistung:
In der Regel gelten hierzu die gesetzlichen Bestimmungen. Garantieansprüche richten sich in jedem Fall gegen den Hersteller. Offensichtliche Mängel sind sofort nach Erhalt der Ware schriftlich an uns anzuzeigen. Für Mängelrügen durch Kaufleute gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches. Keine Gewährleistung besteht für Schäden durch normale Abnutzung sowie unsachgemäße Handhabung. Wir haften ausschließlich für verschuldete Schäden bei der Verletzung wesentlicher vertraglicher Hauptpflichten (Kardinalpflichten).
9. Datenschutz:
Im Umgang mit den persönlichen Daten des Kunden halten wir uns an alle Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und sind berechtigt, alle, die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden betreffenden Daten, unter Beachtung dieses Gesetzes zu verarbeiten und zu speichern. Des Weiteren sind wir nach geltendem Recht befugt, von Handels- und Wirtschaftsauskunfteien Angaben über die Kreditwürdigkeit einzuholen.
10. Werbung:
Der Käufer erklärt seine ausdrückliche Zustimmung, Werbung der Firma CompaTech per Telefax oder Email ohne vorherige Aufforderung übermittelt zu bekommen. Der Käufer kann seine Zustimmung jederzeit widerrufen.
11. Anwendbares Recht, Teilnichtigkeit:
Für unsere Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Gerichtsstand sowie Erfüllungsort ist Wuppertal.