Bild 1 von 8








Galerie
Bild 1 von 8








dea-tec
(78)
Angemeldet als gewerblicher Verkäufer
SLOG-X Sicherungssyst em für mobile Toiletten / WC-Klammer Set 470 mm Erdanker
EUR 33,90
(inkl. MwSt.)
Artikelzustand:
NeuNeu
Neu
Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit eine Verpackung vorhanden ist). Die Verpackung sollte der im Einzelhandel entsprechen. Ausnahme: Der Artikel war ursprünglich in einer Nichteinzelhandelsverpackung verpackt, z. B. unbedruckter Karton oder Plastikhülle. Weitere Einzelheiten im Angebot des Verkäufers.
Auswählen
Typ 2
Typ 1
Bitte wählen Sie Folgendes aus: Herstellernummer
Mehr als 10 verfügbar
- Sofort-KaufenSLOG-X Sicherungssystem für mobile Toiletten / WC-Klammer Set 470 mm Erdanker
Oops! Looks like we're having trouble connecting to our server.
Refresh your browser window to try again.
Beliebter Artikel. Schon 6 verkauft.
Versand:
Ggf. kein Versand nach USA. Lesen Sie die Artikelbeschreibung oder kontaktieren Sie den Verkäufer, um Informationen zu Versandoptionen zu erhalten.
Standort: Olpe, Deutschland
Lieferung:
Weitere Infos zur Lieferzeit in der Artikelbeschreibung
Rücknahme:
Keine Rücknahme.
Zahlungen:
In 30 Tagen bezahlen
Heute kaufen und erst in 30 Tagen bezahlen
1
Gewünschte(n) Artikel auswählen2
Klarna als Zahlungsmethode auswählenKlarna als Zahlungsmethode auswählen3
Zahlung in der Klarna-App verwaltenSicher einkaufen
eBay-Käuferschutz
Geld zurück, wenn etwas mit diesem Artikel nicht stimmt. Mehr erfahreneBay-Käuferschutz - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet
- Gratis Rückversand im Inland
- Punkte für jeden Kauf und Verkauf
- Exklusive Plus-Deals
Der Verkäufer ist für dieses Angebot verantwortlich.
eBay-Artikelnr.:235380139353
Artikelmerkmale
- Artikelzustand
- Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ... Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit eine Verpackung vorhanden ist). Die Verpackung sollte der im Einzelhandel entsprechen. Ausnahme: Der Artikel war ursprünglich in einer Nichteinzelhandelsverpackung verpackt, z. B. unbedruckter Karton oder Plastikhülle. Weitere Einzelheiten im Angebot des Verkäufers. Alle Zustandsdefinitionen aufrufenwird in neuem Fenster oder Tab geöffnet
- Marke
- SLOG-X
- Produktart
- Bodenklammer
- Material
- Aluminium
- Herstellungsland und -region
- Deutschland
Artikelbeschreibung des Verkäufers
Rechtliche Informationen des Verkäufers
USt-IdNr.: DE 815914156
BRN: HRB13089
Zusätzliche Angaben:
Online-Streitbeilegungs-Plattform der EU: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Geschäftsbedingungen der DEA-TEC Deutsche Erd
Anker Technik GmbH, Raiffeisenstraße 21, 57462 Olpe (AGB)
Verkaufs- und Lieferungsbedingungen
zur Verwendung gegenüber privaten und gewerblichen Kunden (im folgenden Kunde ). Hierzu zählen auch haupt- oder
nebenberuflich tätige Landwirte, die aus ihrer Tätigkeit Einkünfte erzielen.
Alle Vereinbarungen, Angebote und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Somit gelten
sie auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht gesondert vereinbart sind. Abweichende, entgegenstehende
oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer
Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 1 Liefervertrag
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Diese stellen nur eine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots dar. Technische Änderungen sowie Änderungen und Abweichungen in Form,
Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbehalten.
2. Maße, Gewichte, Abbildungen und Zeichnungen sowie die in Prospekten und Katalogen
enthaltenen Angaben und Abbildungen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich
schriftlich vereinbart ist. Deren Angabe ist keine Beschaffenheitsgarantie.
3. Geringfügige Abweichungen, insbesondere gießtechnisch bedingte Mehr- oder
Mindergewichte, berechtigen den Kunden nicht zu Beanstandungen und Mängelansprüchen
soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
4. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu
wollen. Wir sind berechtigt, dass in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von
zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich
oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
5. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns
gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB zugesandt.
6. Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschließlich nach den vereinbarten technischen
Liefervorschriften. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der
Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Insoweit haften wir lediglich für die sachgemäße
Verarbeitung.
7. Tritt der Kunde unberechtigt von einem bereits erteilten Auftrag zurück, können wir
unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 25 %
des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und
für entgangenen Gewinn fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren
Schadens vorbehalten.
§ 2 Lieferfrist
1. Lieferfristen sind nur bindend, wenn sie von uns ausdrücklich als bindend bezeichnet und
bestätigt werden. Dies folgt in der Regel durch uns schriftlich.
2. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der
Beibringung der vom Kunden ggf. zu beschaffenden Unterlagen sowie vor Eingang einer
vereinbarten Zahlung. Stellen sich nachträglich technische Unklarheiten oder Fehler in den
Bestellunterlagen des Kunden heraus, beginnt die Lieferfrist nach deren Beseitigung von
neuem.
3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt
ist oder der Liefergegenstand das Werk verlassen hat.
4. Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich
Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.
5. Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige
Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches des Lieferers liegen, zurückzuführen, so
verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Der Lieferer wird dem Kunden den Beginn und
das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen.
6. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen
Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung
nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten
Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.
7. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden oder aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat,
verzögert, wird diesem, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die
durch die Lagerung und Finanzierung entstehenden Kosten mit mindestens 0,5% des
Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat, berechnet. Die Geltendmachung
weitergehender Rechte aus Verzug bleibt unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines
geringeren Schadens / geringerer Kosten vorbehalten.
§ 3 Vergütung
1. Die Preise gelten „ab Werk“ (EXW Incoterms 2020), d.h. zuzüglich Fracht, Zoll,
Einfuhrnebenabgaben, Versicherung, Umsatzsteuer sowie zzgl. Verpackung. Die
Umsatzsteuer wird von uns mit dem am Tag der Leistung geltenden Satz berechnet.
2. Skonto ist nicht vereinbart.
3. Wechsel werden nicht angenommen.
4. Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig. Verzug tritt ein, wenn der Kunde nicht innerhalb von
30 (dreißig) Kalendertagen ab Datum der Lieferung zahlt. Kommt der Kunde in
Zahlungsverzug, hat er während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 9 Prozentpunkten
über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns jedoch vor, einen höheren
Verzugsschaden nachzuweisen oder geltend zu machen. Für den Verbraucher beträgt der
Verzugszins 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz.
5. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf
demselben Vertragsverhältnis beruht. Er hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig oder entscheidungsreif festgestellt oder durch uns anerkannt
wurden.
6. Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen sowie Umstände, die uns erst nach
Vertragsschluss bekannt werden und befürchten lassen, dass der Kunde nicht rechtzeitig
bezahlen werde (z. B. Deckungsverweigerung des Warenkreditversicherers), berechtigt den
Lieferer vor Ausführung der Bestellung Vorkasse für alle Forderungen aus dem Liefervertrag
ohne Rücksicht auf Fälligkeit zu verlangen.
§ 4 Preisänderungen
1. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem
Liefertermin (auch bei Teillieferungen und erteilten Abschlagsrechnungen) mehr als drei
Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung Löhne,
Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir bei entsprechendem
Nachweis berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu
erhöhen. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg
der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht um mehr
als 5 % übersteigt.
Seite 2 von 7
§ 5 Verpackung und Versand
1. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung
nehmen wir nicht zurück, diese werden Eigentum des Kunden und von uns als
Verpackungskosten gem. § 3 Ziffer 1 dieser Vereinbarung berechnet. Die Wahl der
Versandart erfolgt nach bestem Ermessen.
2. Bei Transportschäden oder Fehlmengen hat der Kunde ohne schuldhaftes Verzögern den
Paketdienst/Spediteur/ Frachtführer zu informieren und uns zu benachrichtigen.
3. Mit der Übergabe der Ware an den Paketdienst/Spediteur/Frachtführer oder der sonst zur
Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über.
4. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
5. Frachtfrei gestellte Preise und vereinbarte Transportkosten gelten unter der Voraussetzung
ungehinderten Bahn-, Straßen- und Schiffsverkehrs auf den in Betracht kommenden
Verkehrswegen. Fehlfrachten gehen zu Lasten des Kunden.
§ 6 Gewährleistung
1. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware, es sei denn, es liegt ein
Fall des § 438 Abs. 1 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Sache, die entsprechend ihrer
üblichen Verwendung für ein Bauwerk verwendet werden und dessen Mangelhaftigkeit
verursachen) vor. Für diese Fälle gilt eine 5-jährige Verjährungsfrist. Diese
Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit. Im Übrigen bleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.
2. Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, nicht
bestimmungsgemäßen Aufstellort, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den
Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, übermäßige Beanspruchung, fehlerhafte oder
nachlässige Behandlung oder Nichteinhaltung der Wartungsvorschriften und
Wartungsintervalle entstehen, stehen wir ebenso wenig ein wie für die Folgen
unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder
Instandsetzungsarbeiten des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert
oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern.
3. Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel festzustellen. Beanstandete Ware ist auf
Verlangen unverzüglich an uns zurückzusenden. Wenn der Kunde diesen Verpflichtungen
nicht nachkommt oder ohne unsere Zustimmung Änderungen an der bereits beanstandeten
Ware vornimmt, verliert er etwaige Sachmängelansprüche. Ebenso können wir jede Art der
Nacherfüllung verweigern, wenn sie unverhältnismäßig, d. h. insbesondere nur mit
unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
4. Für Mängel der Ware leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung, ggf. durch Austausch von Funktionseinheiten. Sollte sich nicht aus der Art
der Sache, des Mangels oder sonstigen Umständen etwas anderes ergeben, haben wir nach
unserer Wahl mindestens zwei Versuche der Nachbesserung oder Nachlieferung.
5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages
(Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur
geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
6. Für gebrauchte Ware übernehmen wir nur dann eine Mängelhaftung, wenn dies mit dem
gewerblichen Kunden ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, es sei denn, es liegt eine
arglistige Täuschung oder das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft vor. Diese
Seite 3 von 7
Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit.
7. Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB
geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Transportschäden sind neben der Verpflichtung aus § 5 Ziffer 2 auch uns unverzüglich
schriftlich anzuzeigen. Bei Anlieferung der Waren, Spediteur oder durch sonstige
Transporteure hat der Kunde die erforderlichen Formalitäten gegenüber dem Frachtführer
wahrzunehmen. Handelsüblicher Bruch und Schwund rechtfertigen keine Mängelrüge.
8. Will der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den
Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels
zu. Will der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim
Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz
zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Das gilt nicht, wenn wir die
Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
9. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers
als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers (des
Produktes oder aber einzelner Bestandteile davon) stellen daneben keine vertragsgemäßen
Beschaffenheitsangaben der Ware dar. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung,
sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies
auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage
entgegensteht.
10. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Etwaige Herstellergarantien
bleiben hiervon unberührt.
§ 7 Haftungsbeschränkungen
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der
Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies
gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten
haften wir nicht. Insbesondere sind sonstige und weitergehende Ansprüche des Kunden
gegen uns ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche wegen
Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung. Wir
haften deshalb nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind.
Vor allem haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des
Kunden. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) gilt diese
Haftungsbeschränkung nicht.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus
Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei unzurechenbaren
Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
3. Schadenersatzansprüche des Unternehmers wegen eines Mangels verjähren nach 1 Jahr ab
Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
Seite 4 von 7
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller
Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung, gleich aus welchem Rechtsgrund sie
entstanden sind, vor. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für
unsere jeweilige Saldoforderung. Dies gilt auch, wenn Zahlungen vom Kunden auf
bestimmte Forderungen geleistet werden. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden,
insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und
zu diesem Zweck bei Unternehmern den Betrieb zu betreten. Der Unternehmer erklärt sich
hiermit ausdrücklich einverstanden. Wir sind auch berechtigt, uns selbst in den Besitz der
Kaufsache zu setzen. Diesem stimmt der Kunde ausdrücklich zu, so dass dies insbesondere
keine verbotene Eigenmacht darstellt.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und
Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde dies auf eigene Kosten regelmäßig
durchzuführen.
3. Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt stets für uns als Hersteller, ohne
dass hieraus eine Verbindlichkeit für uns erwächst. Bei Verarbeitung oder Umbildung der
Vorbehaltsware mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren steht uns das Miteigentum an
der neuen Sache zu im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu dem Wert der anderen
verarbeiteten oder umgebildeten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Umbildung.
Für den Fall, dass unser Eigentum an der Vorbehaltsware durch Verbindung oder
Vermischung erlischt, überträgt der Kunde uns hiermit schon jetzt seine (Mit-)
Eigentumsrechte an der neuen Sache oder dem vermischten Bestand im Umfang des
Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt diese unentgeltlich für uns. Die durch
Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung entstandene neue Sache (im
Folgenden „neue Sache“ genannt) bzw. die uns zustehenden bzw. nach Nr. 2 dieser Ziffer zu
übertragenden (Mit-) Eigentumsrechte an der neuen Sache dienen in gleicher Weise der
Sicherung unserer Forderung, wie die Vorbehaltsware selbst gemäß Ziffer 1. Soweit sich aus
der nachfolgenden Bestimmung dieser Ziffern nichts Abweichendes ergibt, findet sie auf die
neue Sache entsprechende Anwendung.
4. Der Kunde darf auf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu
üblichen Geschäftsbedingungen und nur, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns
gegenüber pünktlich nachkommt, veräußern. Der Kunde ist verpflichtet, seinerseits die
Vorbehaltsware nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern und sicherzustellen, dass
die Forderung aus solchen Veräußerungsgeschäften auf uns übertragen werden können.
5. Die Forderung des Kunden aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware wird bereits
jetzt an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung an. Die Forderung dient in demselben
Umfang zu unserer Sicherung wie die Vorbehaltsware. Veräußert der Kunde die
Vorbehaltsware zusammen mit anderer, nicht von uns gelieferter Ware, so gilt die Abtretung
der Forderung nur in Höhe des Rechnungsbetrages, der sich aus der Weiterveräußerung
unserer Vorbehaltsware ergibt. Bei der Veräußerung der Ware gemäß Ziffer 4 oder den
gesetzlichen Vorschriften über die Verbindung und Vermischung der Sache, die in unserem
Miteigentum steht, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe unseres Miteigentumsanteils.
6. Nimmt der Kunde Forderungen aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware in ein mit
seinen Abnehmern bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er einen zu seinen
Gunsten sich ergebenden anerkannten oder Schlusssaldo bereits jetzt in Höhe des Betrages
an uns ab, der mit dem Gesamtbetrag der in das Kontokorrentverhältnis eingestellten
Forderung aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware entspricht. Der vorstehende
Absatz findet insoweit entsprechende Anwendung.
Seite 5 von 7
7. Der Kunde ist ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung aus der Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware einzuziehen. Eine Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung, auch
im Rahmen eines echten Factoring Vertrages, ist dem Kunden nicht gestattet.
8. Wir können die Einziehungsermächtigung bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung,
Übergang des Geschäftsbetriebes des Kunden an Dritte, bei beeinträchtigter Kredit- und
Vertrauenswürdigkeit oder Auflösung des Unternehmens des Kunden sowie bei einem
Verstoß des Kunden gegen seine Vertragspflichten nach Ziffer 3. dieses Abschnittes jederzeit
widerrufen. Für diesen Fall ist der Kunde verpflichtet, seine Abnehmer von der
Forderungsabtretung an uns unverzüglich zu unterrichten und uns alle zur Einziehung
erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu überlassen. Außerdem ist er in diesem Fall
verpflichtet, etwaige Sicherheiten, die ihm für Kundenforderungen zustehen, an uns
herauszugeben bzw. zu übertragen.
9. Übersteigt der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere gesicherten
Forderungen mehr als 15 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden bereit, insoweit
Sicherheiten nach unserer Auswahl freizugeben.
10. Der Kunde ist verpflichtet, uns von einer Pfändung oder einer sonstigen oder tatsächlichen
Beeinträchtigung oder Gefährdung der Vorbehaltsware oder der für uns bestehenden
sonstigen Sicherheiten unverzüglich zu benachrichtigen.
11. Der Kunde verpflichtet sich, die Vorbehaltsware ausreichend, insbesondere gegen Feuer,
Wasser, Sturm, Blitzschlag und Diebstahl zu versichern. Seine Ansprüche aus den
Versicherungsverträgen tritt er bereits jetzt schon an uns ab.
12. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei
Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht dieses Abschnittes vom Vertrag
zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Für diesen Fall erklärt der Kunde bereits
jetzt seine Zustimmung dazu, dass wir die beim Kunden befindliche Vorbehaltsware bzw. –
soweit wir alleinige Eigentümer sind – die neue Sache im Sinne von Ziffer 2. dieses
Abschnittes – wegnehmen bzw. wegnehmen lassen.
Zur Durchführung dieser Maßnahmen, wie auch zu einer allgemeinen Besichtigung der
Vorbehaltsware bzw. neuen Sache hat der Kunde uns oder von uns beauftragte Personen
jederzeit Zutritt zu gewähren.
§ 9 Datenschutzklausel
1. Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir seine Kontaktinformationen, einschließlich
Namen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, speichern und nutzen dürfen. Solche
Informationen können im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehung verarbeitet und
genutzt werden. Des Weiteren ist eine Weitergabe der E-Mail-Adresse und des Vor- /
Nachnamens sowie der Firmenname unter Umständen erforderlich, um einen
Nutzungsaccount überhaupt erstellen zu können.
2. Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des
anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Sorgfalt behandeln. Ein
darüberhinausgehender Schutz besonders vertraulicher Informationen und die damit
verbundene Festlegung von Voraussetzungen erfordern jeweils den Abschluss einer separaten
schriftlichen Vereinbarung (Vertraulichkeitsvereinbarung).
3. Wir speichern personenbezogene Daten ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung
und zur Bereitstellung unserer Dienste.
4. Zu diesen Daten gehören unter anderen: Firmierung, Vor- und Nachname,
Rechnungsadresse, E-Mail-Adresse, Name des Unternehmens, Telefonnummer und
Seite 6 von 7
vertragsrelevante Gesprächsnotizen sowie Informationen zu den bei uns angefragten,
bestellten und gelieferten Artikel und Dienstleistungen.
5. Diese Daten sind erforderlich, um Ihnen u.a. Rechnungen auszustellen und ein
Nutzungskonto einzurichten bzw. Sie als autorisierten Nutzer der bereit gestellten Services
identifizieren zu können. Ebenso nutzen wir diese Daten, um Ihnen Angebote unserer
Produkte und Dienstleistungen unterbreiten zu können, sowie zur Beratung, Erstkontakt und
bei der Erstellung von Verträgen, welche unsere Zusammenarbeit regeln.
6. Zu einem anderen als einem der vorstehend aufgeführten Zwecke werden wir die
personenbezogenen Daten nur nutzen, soweit es gemäß Art. 6 DSGVO erforderlich ist.
7. Auf Ihren Wunsch und bei Beendigung eines Vertragsverhältnisses löschen wir diese Daten
aus unseren Systemen. Zum Zwecke der Aufbewahrungspflicht von Rechnungen werden
Rechnungsdaten für die Dauer von 10 Jahren gespeichert - dies ist definiert durch die
gesetzliche Aufbewahrungsfrist von Belegen.
8. Auf Wunsch erhalten Sie von uns auch einen Nachweis über die Löschung Ihrer
personenbezogenen Daten.
9. Gemäß den neuen europäischen Richtlinien (EU DSGVO) zum Datenschutz haben Sie das
Recht Ihre persönlichen Daten in Form eines Datensatzes zu erhalten. Wir stellen Ihnen Ihre
bei uns gespeicherten Daten in Form eines PDF-Dokument bereit.
§ 10 Schlussbestimmung
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts
finden keine Anwendung.
2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das Gericht, welches für unseren
Hauptsitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. Dies gilt
auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
3. Erfüllungsort ist 57462 Olpe.
4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so
wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder
teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren
wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.
5. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen
Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
57462 Olpe, den 01.05.2022
Informationen zur ProduktsicherheitInformationen zur Produktsicherheit
Hersteller/EU Verantwortliche Person
Hersteller
Unternehmensname
DEA-TEC Deutsche Erd Anker Technik GmbH
Adresse
Raiffeisenstrasse 21, Olpe, NRW, 57462, DE
E-Mail
info@dea-tec.com
Telefon
00491751818032
Info zu diesem Verkäufer
dea-tec
100% positive Bewertungen•1.358 Artikel verkauft
Mitglied seit Okt 2023
Antwortet meist innerhalb 3 Stunden
Angemeldet als gewerblicher Verkäufer
Detaillierte Verkäuferbewertungen
Durchschnitt in den letzten 12 Monaten
Genaue Beschreibung
4.9Angemessene Versandkosten
5.0Lieferzeit
5.0Kommunikation
5.0Verkäuferbewertungen (86)
Alle Bewertungen
Positiv
Neutral
Negativ
- .***k (56)- Bewertung vom Käufer.Letzter MonatBestätigter KaufArtikel wie beschrieben. Verkäufer sehr freundlich und kundenorientiert. Gute Beratung, auch zur Anwendung des Artikels beim Käufer
- 2***o (765)- Bewertung vom Käufer.Letzter MonatBestätigter KaufTOP, schnelle Lieferung, gern wieder
- o***c (1934)- Bewertung vom Käufer.Letztes JahrBestätigter KaufSuper Lösung für Bodenbefestigung einer Betonschalung, hat perfekt funktioniert, gute Qualität, schnell geliefert, absolut empfehlenswerter Verkäufer, jederzeit gerne wieder, vielen Dank :-)SLOG-X Erdschrauben / Erdanker / Bodenanker / Bodenschraube (Nr. 235380139357)
Informationen zum Verkäufer
dea-tec
100% positive Bewertungen•1.358 Artikel verkauft
Mitglied seit Okt 2023
Antwortet meist innerhalb 3 Stunden
Angemeldet als gewerblicher Verkäufer
Detaillierte Verkäuferbewertungen
Durchschnitt in den letzten 12 Monaten
Genaue Beschreibung
4.9Angemessene Versandkosten
5.0Lieferzeit
5.0Kommunikation
5.0Verkäuferbewertungen (86)
Alle Bewertungen
Positiv
Neutral
Negativ
- .***k (56)- Bewertung vom Käufer.Letzter MonatBestätigter KaufArtikel wie beschrieben. Verkäufer sehr freundlich und kundenorientiert. Gute Beratung, auch zur Anwendung des Artikels beim Käufer
- 2***o (765)- Bewertung vom Käufer.Letzter MonatBestätigter KaufTOP, schnelle Lieferung, gern wieder
- o***c (1934)- Bewertung vom Käufer.Letztes JahrBestätigter KaufSuper Lösung für Bodenbefestigung einer Betonschalung, hat perfekt funktioniert, gute Qualität, schnell geliefert, absolut empfehlenswerter Verkäufer, jederzeit gerne wieder, vielen Dank :-)SLOG-X Erdschrauben / Erdanker / Bodenanker / Bodenschraube (Nr. 235380139357)