Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
PRO-Cent GmbH
Pflichten des Mieters
1. Mietpreis und Zahlungsbedingungen
a) der Mietpreis richtet sich nach dem Angebot bzw. der diesem Vertrag beigefügten Preisliste des Vermieters. Der Mietpreis einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer ist vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Vereinbarung zu Beginn der vereinbarten Mietzeit zur Zahlung an den Vermieter fällig.
Wird die Mietfahrzeugrechnung kreditiert und vom Mieter nicht innerhalb von einer Woche nach Rückgabe des Fahrzeuges bezahlt, so kommt der Mieter mit Überschreiten dieser Frist in Verzug. Danach haftet der Mieter für Bearbeitungsgebühren und Verzugszinsen sowie weitergehende Ansprüche des Vermieters aus Verzug.
Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.
b) Versagt der Wegstreckenzähler, ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug unverzüglich auf direktem Weg in eine geeignete Werkstatt zu bringen und die Weisung des Vermieters einzuholen. Beachtet der Mieter diese Pflicht nicht, so errechnet sich der Kilometerpreis nach einer Entfernung von 150 km pro Tag. Dem Mieter steht der Nachweis offen, dass der Schaden des Vermieters wesentlich geringer oder überhaupt nicht entstanden ist bzw. eine geringere Wegstrecke gefahren wurde.
c) Der Vermieter kann weiteren Schadenersatz geltend machen, wenn der Mieter ohne seine Zustimmung oder entgegen seiner Weisung gehandelt hat der wenn er nachweist, dass der Mieter eine größere Wegstrecke gefahren ist.
d) Treibstoff geht zu Lasten des Mieters.
2. Vorauszahlung
Der Vermieter kann vor Übergabe des Fahrzeuges eine Vorauszahlung bis zur Höhe des voraussichtlichen Endpreises verlangen.
3. Fahrzeugnutzung
a) Berechtigung zur Fahrzeugführung
Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und den im Mietvertrag als Fahrer angegebenen Personen geführt werden. Der Mieter hat das Handeln des jeweiligen Fahrers wie eigenes zu vertreten. Alle den Mieter begünstigenden Bestimmungen dieses Vertrages gelten auch zugunsten des jeweils berechtigten Fahrers. Der Mieter hat eigenständig zu prüfen, ob berechtigte Fahrer Inhaber einer gültigen und der Fahrzeugklasse entsprechenden Fahrerlaubnis sind.
b) Obhuts- und Mitwirkungspflicht
Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten, insbesondere die Weisungen des Vermieters im Hinblick auf die Wartung zu befolgen und den Vermieter auf eventuell vorzunehmende Wartungsmaßnahmen, deren Erforderlichkeit für den Mieter erkennbar ist, hinzuweisen. Ferner hat der Mieter das Fahrzeug stets ordnungsgemäß zu verschließen und ggf. im Fahrzeug befindliche technische Einrichtungen zur Verhinderung eines Diebstahls zu benutzen.
c) Zulässige Nutzungszwecke
Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu motorsportlichen Veranstaltungen bzw. zu Testzwecken, zum gewerblichen Personen- oder Güterverkehr sowie zu sonstigen rechtswidrigen Zwecken, auch soweit sie nur nach dem Recht des Tatorts verboten sind, zu benutzen. Fahrten außerhalb des Bundesgebietes sind nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig. Verstößt der Mieter gegen das Verbot, das Fahrzeug für Rennzwecke einzusetzen, ist der Vermieter berechtigt, neben den Reparaturkosten für Schäden eine pauschale Gebühr ohne einen detaillierten Nachweis zu berechnen.
d) Anzeigepflicht bei Unfällen
Bei Unfällen hat der Mieter den Vermieter unverzüglich, spätestens bei Rückgabe des Fahrzeugs, über alle Einzelheiten schriftlich unter Vorlage einer Skizze zu unterrichten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaigen Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Mieter hat nach einem Unfall die Polizei zu verständigen, soweit die zur Aufklärung des Unfalls erforderlichen Feststellungen nicht auf andere Weise, z.B. mit Hilfe von Zeugen, zuverlässig getroffen werden können. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
Brand- oder Entwendungsschäden sowie Wildschäden sind vom Mieter dem Vermieter sowie der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.
e) Rückgabe des Fahrzeugs
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben. Der Mieter hat das Fahrzeug in demselben Zustand zurückzugeben, wie er es übernommen hat, mit Ausnahme der durch den Mietgebrauch normalen Abnutzung des Fahrzeugs. Hinsichtlich des Reifenverschleißes werden 0,5 mm pro 1.000 Km als normaler Verschleiß definiert. Falls ein höherer Verschleiß durch Messung der Profiltiefe ermittelt wird, muss der Mieter dem Vermieter diesen zusätzlich vergüten. Die Ermittlung des Reifenverschleißes erfolgt nach folgender Berechnung: Summe Verschleiß in mm aller Reifen geteilt durch 4.
Die Rückgabe kann nur während der Geschäftszeiten des Vermieters geschehen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Wird der Rückgabezeitpunkt um mehr als eine Stunde überschritten, ist der Mieter unbeschadet einer weiteren Haftung gemäß Ziff. IV. dieser Bedingungen verpflichtet, für den Zeitraum der Überschreitung eine Entschädigung zu zahlen und zwar bei Überschreitung von einer Stunde bis sechs Stunden eine Tagesmiete pro Tag. Dem Mieter bleibt der Nachweis offen, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
4. Kündigung
Die Parteien dieses Mietvertrages können den Vertrag in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften kündigen. Der Vermieter kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, wenn der Mieter mit mehr als sieben Tagen mit einer Zahlung des Mietzinses in Rückstand ist sowie aus sonstigen Gründen, die ein Festhalten am Vertrag für den Vermieter unzumutbar machen.
5. Stornierungsbedingungen
a) Direkt Anmietung
Bis zu 6 Wochen vor Anmietung ist eine Stornierung kostenlos, danach sind 50 % des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. Ab einer Woche vor Mietantritt besteht der volle Anspruch des Entgelts.
b) Gutschein Einlösung
Bis zu 6 Wochen vor Anmietung ist eine Stornierung kostenlos, danach sind 50 % des Gutscheinwertes verfallen. Ab einer Woche vor Mietantritt besteht der volle Anspruch des Gutscheinwertes.