§ 1 Allgemeines
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Dies gilt auch für Folgegeschäfte, unabhängig davon, ob bei dem einzelnen Folgegeschäft nochmals ausdrücklich auf diese Bedingungen Bezug genommen wird. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Bestellers, Vertragsänderungen, Ergänzungen, Zusicherungen und sonstige mündliche Abreden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt. Die Ausführung von Lieferungen und Leistungen bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen des Kunden.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote, Angebotsprospekte (Preislisten, Internetangebote etc.) sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden dar, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Gleiches gilt bezüglich Ergänzungen und Nebenabreden. Die zu Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Mit seiner Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab, welches wir durch schriftliche Bestätigung oder durch die Übersendung des bestellten Artikels annehmen. Nehmen wir ein Angebot nicht an, teilen wir es dem Kunden mit.
§ 3 Zahlung/Zahlungsverzug
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart ist, sind alle Zahlungen sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Nicht bare Zahlungen erfolgen lediglich erfüllungshalber und gelten erst mit unwiderruflicher Gutschrift als Zahlung. Kosten der Einziehung und Einlösung gehen zu Lasten des Schuldners.
Vom Zeitpunkt des Zahlungsverzuges an können wir, vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern in Höhe von 5%-Punkten über dem Basisssatz und gegenüber Unternehmern in Höhe von 9%-Punkten über dem Basissatz sowie Mahnkosten von 5,00 EUR pro Mahnung berechnen. Die Geltendmachung und der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
Bei Eintritt von Tatsachen, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder -bereitschaft eines Kunden begründen (z.B. bei Nichteinlösung eines Schecks oder einer Lastschrift sowie bei einem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens) und bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Ausführung von Lieferungen und Leistungen bis zur vollständigen Vorauszahlung oder angemessener Sicherheitsleistung zurückzustellen. Kommt der Kunde einer entsprechenden Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, sind wir berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht wie die streitige Forderung.
§4 Lieferung, Gefahrenübergang und Fertigstellung
Lieferfristen oder Liefertermine gelten nur annähernd, es sei denn, dass sie schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Wir behalten uns das Recht vor, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn wir selbst von unserem Vorlieferanten nicht ordnungsgemäß oder rechtzeitig beliefert werden.
Die Einhaltung der Liefer- und Leistungszeiten setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertrags- und Mitwirkungspflicht des Kunden voraus. Bei Verzug des Kunden wird die Liefer- und Leistungszeit unterbrochen.
Die Transportgefahr trägt der Kunde. Verzögert sich eine Lieferung durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
Der Besteller kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Fertigstellungsmeldung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung den Auftragsgegenstand abgeholt hat. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben alle gelieferten Waren, Warenteile und Software in unserem Eigentum.
Ist der Kunde ein Unternehmer oder eine juristische Person, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen, für Forderungen unseres Unternehmers gegen den Kunden aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit der Bestellung stehenden Forderungen.
Der Kunde hat die Ware pfleglich zu behandeln, solange sie in unserem Vorbehaltseigentum steht. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere bei Zahlungsverzug - sind wir berechtigt und ermächtigt, die Vorbehaltsware wieder auf Kosten des Kunden zurückzunehmen.
Bei Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung werden wir Eigentümer bzw. Miteigentümer der neuen Sache.
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige, unsere Sicherung beeinträchtigende Überlassung des Liefergegenstandes zulässig.
§ 6 Gewährleistung
Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit Übergabe der Ware.
Ist der Käufer Unternehmer oder eine juristische Personen verjähren Ansprüche wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Übergabe/Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch den Verkäufer. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Der Besteller hat Anspruch auf Nacherfüllung, wobei wir uns das Recht vorbehalten, den Mangel zu beseitigen oder mangelfreien Ersatz zu liefern. Hierfür wird uns für jeden Mangel eine angemessene Nachfrist gewährt.
Die empfangene Ware muss durch unseren Kunden auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften bei Übergabe überprüft werden. Der Käufer hat Fehler unverzüglich nach deren Feststellung bei uns gegenüber schriftlich anzuzeigen.
Für die Abwicklung von Mängelbeseitigungsansprüchen gilt folgendes:
Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferers.
Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Kunde uns gegenüber schriftlich geltend zu machen.
Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Kunde bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des bestellten Gegenstandes Sachmängelansprüche geltend machen.
Gewährleistungsverpflichtungen gelten nicht, wenn der Fehler im ursächlichen Zusammenhang damit steht, dass
der Käufer den Fehler nicht unverzüglich, spätestens 10 Tage nach Feststellung, angezeigt und unverzüglich Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben hat,
der Liefergegenstand unsachgemäß behandelt worden ist,
die Vorschriften über die Wartung, Behandlung und Pflege des Liefergegenstandes nicht befolgt wurden.
Den Beweis für deren Einhaltung trägt der Käufer.
§ 7 Haftungsbeschränkung
Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Der Schaden ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
Soweit der Schaden durch eine vom Kunden für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haften wir nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Kunden, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung.
§ 8 Aufrechnung / Zurückbehaltung
Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn, die Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.
§ 9 Erfüllungsort / Gerichtsstand / anwendbares Recht
Erfüllungsort ist der Ort des Lieferwerks.
Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand des Verkäufers/Lieferers.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Umland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 10 Schlussbestimmungen
Sollten Bestimmungen dieser Allg. Liefer- und Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die vertragsschließenden Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.
Stand November 2015
Kunath Fahrzeugbau GmbH, Döbeln