Ich möchte hier klarstellen: den Verkäufer trifft keine Schuld, aber der Ablauf der Rückgabe wird mein Anwalt klären . Ich muss die Rücksendung bezahlen ,obwohl beim ersten draufsetzen ein Bein abgebrochen ist. Ich habe so etwas noch nie erlebt. Also trägt der Verkäufer doch die Schuld, oder .Er vertritt den Hersteller. So etwas Garantie? Ich hätte mich ja nicht darauf setzen müssen .Gruß Wolf bloch