
Bei der Abgasuntersuchung kommt es auf den Schadstoffausstoß deines Autos an. Er darf bestimmte Werte nicht überschreiten. Der TÜV und andere Stellen führen die AU durch. Lies hier, wie oft die Prüfung fällig ist und mit welchen Kosten du rechnen musst.
Was ist die Abgasuntersuchung?
Die Abgasuntersuchung am Auto ist ein Teil der Hauptuntersuchung (HU). Bei der AU wird gemessen, welche Abgase ein Auto in welcher Menge ausstößt. Dabei sind bestimmte Grenzwerte entscheidend. Sie dürfen nicht überschritten werden. Liegt die Abgaskonzentration über den Sollwerten des Herstellers oder über den gesetzlichen Grenzwerten, erhält das Auto keine Zulassungsplakette.
Was ist der Unterschied zwischen Abgasuntersuchung und Hauptuntersuchung?
Bei der Hauptuntersuchung wird das gesamte Auto überprüft. Es wird festgestellt, ob es insgesamt der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) entspricht. Bei der AU sind im Gegensatz dazu nur die Abgaswerte entscheidend. Seit 2010 ist die AU ein Teil der HU. Das bedeutet: Ohne bestandene Abgasuntersuchung bekommt das Auto auch dann keine neue Plakette, wenn es sonst technisch einwandfrei ist.
Wird die Abgasuntersuchung beim TÜV gemacht?
Die Abgasuntersuchung kannst du bei allen staatlich anerkannten Prüfstellen und zertifizierten Kfz-Werkstätten durchführen lassen. Dabei hast du die Wahl zwischen verschiedenen Anbietern. Bekannte Beispiele für Unternehmen, die eine AU für dein Auto durchführen:
- TÜV (Technischer Überwachungsverein)
- DEKRA (Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein)
- KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger)
- GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung mbH)
Kosten: Wie teuer ist die AU?
Wie teuer die Abgasuntersuchung ist, hängt von der Art des Fahrzeugs und seinem Gewicht ab. Die Kosten der AU können sich außerdem zwischen den verschiedenen Prüfstellen und Bundesländern unterscheiden. Beim TÜV entstehen nur für die Hauptuntersuchung ohne AU Kosten in Höhe von etwa 90 Euro. Mit Abgasuntersuchung werden etwa 140 Euro berechnet. Ihr Kostenanteil beläuft sich also auf etwa 50 Euro.
In zertifizierten Werkstätten kannst du die Abgasuntersuchung für dein Auto auch einzeln, also ohne Hauptuntersuchung, durchführen lassen. Rechne hier ebenfalls mit Kosten von etwa 50 Euro. Die HU musst du dann allerdings innerhalb von zwei Monaten nachholen, sonst verfällt das Ergebnis der AU.
Sparen kannst du, indem du den Wagen vorab in einer Werkstatt überprüfen lässt. Oft sind kleinere Mängel schuld an zu hohen Abgaswerten. Stellen die Fachleute beispielsweise fest, dass die Zündkerzen verschlissen sind, kannst du neue Zündkerzen fürs Auto kaufen und sie einbauen lassen. Das kann einen positiven Effekt auf die Abgaswerte haben.
Wann muss ich zur Abgasuntersuchung?
Wie oft ein Auto zur Abgasuntersuchung vorgestellt werden muss, ist gesetzlich geregelt. Dabei gibt es unterschiedliche Vorgaben für erstmals zugelassene Autos und solche, die schon länger am Verkehr teilnehmen. Die folgende Tabelle zeigt, ab wann und wie oft du mit dem Fahrzeug zur AU musst.
Fahrzeug |
Untersuchung nach Erstzulassung erstmals nach |
Weitere Abgasuntersuchung alle |
Pkw |
36 Monaten |
24 Monaten |
Motorrad |
24 Monaten |
24 Monaten |
Wohnwagen/Anhänger bis 750 kg |
36 Monaten | 24 Monaten |
Wohnwagen/Anhänger bis 3,5 t |
24 Monaten | 24 Monaten |
Wohnwagen/Anhänger über 3,5 t |
12 Monaten |
12 Monate |
Wohnmobil bis 3,5 t |
36 Monaten |
24 Monaten |
Wohnmobil bis 7,5 t |
24 Monaten |
24 Monate (ab dem 7. Zulassungsjahr jährlich) |
Wohnmobil über 7,5 t |
12 Monaten |
12 Monate |
Wann für dein Fahrzeug der nächste Prüftermin ansteht, verrät die HU-Plakette am Wagen. Auf ihr ist der nächste Prüftermin vermerkt. Zusätzlich ist das Datum im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen.
Wie lange ist eine Abgasuntersuchung gültig?
Ist die Abgasuntersuchung bestanden, hat sie eine Gültigkeit von zwölf oder auch 24 Monaten. Die genaue Dauer hängt davon ab, wann dein Auto das nächste Mal zur Hauptuntersuchung muss. Hierfür gelten die gleichen Termine, die oben in der Tabelle für die AU beschrieben sind.
Gibt es bei der AU Sonderregeln für Oldtimer?
Bestimmte Fahrzeuge sind von der AU ausgenommen. So betrifft die Abgasuntersuchung Oldtimer und E-Autos beispielsweise nicht. Für folgende Autos und andere Fahrzeuge besteht keine Pflicht zur Abgasuntersuchung:
- Benziner, die nicht schneller fahren als 50 km/h
- Fahrzeuge mit Benzinmotor mit Erstzulassung vor dem 1. Juli 1969
- Benziner mit drei Rädern und einem Gesamtgewicht von unter 400 Kilogramm
- Fahrzeuge mit Dieselmotor und weniger als vier Rädern
- Diesel-Fahrzeuge, die nicht schneller fahren als 25 km/h
- Fahrzeuge mit Dieselmotor und einer Erstzulassung vor dem 1. Januar 1977
- Krafträder und drei- sowie vierrädrige Kraftfahrzeuge (Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen L3e, L4e, L5e und L7e), die vor dem 1. Januar 1989 zugelassen wurden
- Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- Stapler und selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Die Inhalte dieses Beitrags werden mit großtmöglicher Sorgfalt recherchiert. Dennoch ist das Auftreten etwaiger Fehler nicht immer auszuschließen. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität kann daher trotz eingehender Prüfung nicht übernommen werden. |