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Einen neuen Felgensatz kann man oft nicht einfach so am Fahrzeug anbringen, ohne vorher noch einige Schritte zur Eintragung der Felge durchlaufen zu haben. Wie du deine neue Felge eintragen lassen kannst und wann dieser Schritt überhaupt notwendig ist, erfährst du hier.

Wann müssen Felgen eingetragen werden?

Eine Felge muss dann gesondert eingetragen werden, wenn sich durch den Einbau die Dimensionen deines Felgensatzes verändern. Möchtest du also eine breitere oder größere Felge verbauen, muss diese beim TÜV in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden.

Was kostet das Eintragen von Felgen?

Die Kosten einer Eintragung bei vorhandener ABE und Teilegutachten belaufen sich auf ungefähr 35 bis 70 Euro. Diese Kosten können abweichen, insbesondere wenn zusätzliche Gutachten oder technische Prüfungen erforderlich sind. Es ist ratsam, sich vorab bei einer lokalen Prüforganisation über die genauen Kosten und die erforderlichen Unterlagen zu informieren, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.

Felgen ohne Gutachten eintragen: Geht das?

Wenn du keine ABE oder kein Teilgutachten zu deiner Felge besitzt, dann ist die Einzelabnahme der einzige Weg zu einem legalen Betrieb. Hierbei prüft der TÜV, ob deine Felge zulässig ist. Die Prüfung kann über 120 Euro kosten und muss vom Antragstellenden selbst bezahlt werden. Außerdem besteht die Gefahr, auch nach der Prüfung keine Zulassung für die neue Felge zu erhalten. Generell empfiehlt es sich daher, sich vor der Prüfung beim TÜV über die Konditionen zu informieren. 

Du solltest auch bedenken, dass es einige verbotene Felgentypen in Deutschland gibt. Manche Felgen kommen also auch bei einer Einzelabnahme nicht durch den TÜV. Dazu zählen unter anderem Felgen mit Spikes, sogenannte „Spinner“ oder auch beleuchtete Felgen.

Warum ist das Eintragen von Felgen so wichtig?

Ein neuer Felgensatz ist nicht nur eine optische Entscheidung. Sie kann auch die Fahrsicherheit deines Fahrzeugs erheblich beeinflussen. Wurde die Felge zuvor nicht für den Straßenverkehr zugelassen oder passt sie nicht zu deinem Fahrzeug, kann dies schnell gefährlich werden. Deshalb ist es wichtig, dass deine Felge für dein Fahrzeug zulässig ist und ein Gutachten durchläuft. Hier unterscheidet man zwischen zwei verschiedenen Kontrollen: 

  • Allgemeine Betriebserlaubnis: Die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) ist eine Grundvoraussetzung für Felgen. Diese gibt an, dass die Felge zum Betrieb mit Kraftfahrzeugen freigegeben wurde. Ohne eine ABE darf ein Hersteller eine Felge also nicht verkaufen. Zu einer ABE gehört ebenfalls ein Prüfbericht, in dem die für die Felge freigegebenen Fahrzeugtypen angegeben sind. Ist die Felge für dein Fahrzeug freigegeben und verändert nicht die Dimensionen des Felgensatzes, kannst du sie ohne zusätzliche Eintragung fahren. Es kann aber sein, dass trotz ABE eine Abnahme der Felge durch eine Prüfperson notwendig ist. Ob deine neue Felge eine zusätzliche Abnahme erfordert, kannst du der ABE entnehmen.

     

  • ECE-Gutachten: Das ECE-Gutachten ist einer ABE sehr ähnlich. Hierbei handelt es sich um eine europaweit gültige Zulassung. Auch beim ECE-Gutachten wird eine Liste an freigegebenen Fahrzeugen mitgeliefert. Steht dein Fahrzeug auf dieser Liste, darfst du die Felge europaweit ohne Eintragung fahren.

Das Fahren von Felgen ohne gültige Betriebserlaubnis beziehungsweise ohne zugelassenes ECE-Gutachten ist nicht nur gefährlich, sondern kann auch teuer werden. Denn es können Bußgelder in Höhe von bis zu 90 Euro fällig werden. Außerdem besteht die Gefahr, deinen Versicherungsschutz durch nicht zugelassene Felgen zu verlieren. Bei einem Unfall würde deine Versicherung also nicht mehr greifen und für keine Kosten aufkommen.

Die Inhalte dieses Beitrags werden mit großtmöglicher Sorgfalt recherchiert. Dennoch ist das Auftreten etwaiger Fehler nicht immer auszuschließen. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität kann daher trotz eingehender Prüfung nicht übernommen werden.

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