Ein Auto fährt auf einer nebligen Landstraße mit eingeschalteten gelben Nebelscheinwerfern.

In Deutschland gibt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (kurz StVZO) klar vor, was im Straßenverkehr erlaubt ist und was nicht. So sind sämtliche Komponenten und Bestandteile an Fahrzeugen klar definiert und reglementiert – in Höhe, Ausrichtung, Farbe und Material. Erfahre in diesem Beitrag, ob gelbe Nebelscheinwerfer zulässig sind und worauf du achten solltest.

Sind gelbe Nebelscheinwerfer in Deutschland erlaubt?

Bevor es im Detail um Nebelscheinwerfer geht, muss vorweg klar gesagt werden, dass bei den „normalen“, alltäglichen Scheinwerfern ausschließlich weißes Licht verwendet werden darf. So heißt es in Paragraf 50 Absatz 1 der StVZO explizit: „Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden“. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Frontscheinwerfer, Rückfahrscheinwerfer oder das Tagfahrlicht handelt. Bremsleuchten und Rücklichter sind hingegen ausschließlich in roter Ausführung gestattet.

Doch wie verhält es sich mit Nebelscheinwerfern? Immerhin sieht man nicht selten gelbes Licht im Gegenverkehr, wenn das Wetter besonders nebelig ist. Gelbe Nebelscheinwerfer bilden die Ausnahme und sind in Deutschland erlaubt. So besagt Paragraf 52 Absatz 1: „Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit zwei Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein“.

Es ist also klar geregelt, welche Farbe Nebelscheinwerfer haben dürfen: Weiß oder Hellgelb. Das bedeutet: Nicht jeder Gelbton ist gestattet. So besagt die europäische ECE-Regelung Nummer 19, dass als Alternative zu weißem Licht ausschließlich das sogenannte „Selective Yellow“ verwendet werden darf, da dieses die Blendeffekte im Vergleich zu anderen Gelbtönen spürbar reduziert. Achte beim Kauf neuer Leuchten daher auf das ECE-Prüfzeichen.

Welche Strafen drohen bei folierten gelben Nebelscheinwerfern?

Das nachträgliche Folieren ist bei ausnahmslos allen Lichtquellen verboten – auch bei Nebelscheinwerfern. Denn gesetzlich gelten sie dann als verdeckt und sind mit einem Bußgeld zwischen 20 und 35 Euro belegt.

  • 20 Euro Bußgeld: Diese Summe wird angesetzt, wenn die Beleuchtungseinrichtung foliert und somit verdeckt ist.

  • 25 Euro Bußgeld: Bei einer Verdeckung und einer daraus resultierenden potenziellen Gefährdung anderer liegt das Bußgeld bei 25 Euro.

  • 35 Euro Bußgeld: Wenn es durch die Folierung zu einem Unfall kommt, wird ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro fällig.

Gelbe Nebelscheinwerfer – Fazit

Während Front- und Rückfahrscheinwerfer explizit nur weißes Licht abgeben dürfen, erlaubt die StVZO ein hellgelbes Licht für Nebelscheinwerfer, da diese nicht für die Beleuchtung der Fahrbahn gedacht sind. Während gelbe Nebelscheinwerfer mit ECE-Prüfzeichen in ganz Europa zugelassen sind, ist das nachträgliche Folieren bei allen Beleuchtungseinrichtungen ausdrücklich verboten.

Quellen:

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