Ein silbernes Auto biegt in einen ausgeschilderten Kreisverkehr ein.

Manche blinken nur beim Einfahren in den Kreisverkehr, andere wiederum nur beim Ausfahren oder sogar in beiden Situationen. Aber wann muss der Richtungsanzeiger wirklich gesetzt werden und welche Besonderheiten gibt es? In diesem Beitrag erfährst du mehr.

Wann darfst du im Kreisverkehr blinken?

Die Frage, wann in einem Kreisverkehr geblinkt werden darf und wann nicht, beantwortet die Straßenverkehrsordnung (StVO) ganz konkret. Diese besagt in Paragraf 8 Absatz 1a:

„Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig.“

Das bedeutet also, dass Blinken beim Einfahren in einen gekennzeichneten Kreisverkehr nicht erlaubt ist. Der Bußgeldkatalog bestraft dies mit einem Verwarngeld von zehn Euro. Erst beim Ausfahren ist der Richtungsanzeiger zu setzen, um anderen Verkehrsteilnehmenden zu signalisieren, welche Ausfahrt du nehmen möchtest. So kommunizierst du deine Absicht klar an andere Verkehrsteilnehmende. 

Bei einem mehrspurigen Kreisverkehr gilt die Vorfahrt immer für die äußere Spur. Bist du also auf einer inneren Spur und möchtest ausfahren, garantiert dir ein gesetzter Blinker nicht die Vorfahrt in eine äußere Spur. Findest du keinen Platz für den Spurwechsel, musst du eine Extrarunde drehen.

Hinweis:

Fußgänger*innen und Radfahrer*innen haben in einem Kreisverkehr laut StVO immer Vorrang. Achte also auf diese Verkehrsteilnehmenden bei Ein- und Ausfahrt, da das Setzen eines Blinkers dir nicht automatisch die Vorfahrt gewährt.

Besondere Situationen beim Blinken im Kreisverkehr

Wie bei fast allen Verkehrsregelungen gibt es einige Ausnahmen und Besonderheiten, die du beim Blinken im Kreisverkehr beachten solltest.

  • Kreisverkehr ohne Beschilderung: Eine Besonderheit sind Kreisverkehre, die nicht durch das „Kreisverkehr”- oder „Vorfahrt gewähren”-Schild ausgezeichnet sind. Hierbei handelt es sich genau genommen um einen kreisförmigen Knotenpunkt. Er wird aber auch oft als „unechter Kreisverkehr” beschrieben.

    In einem solchen Fall gilt der Knotenpunkt nicht als offizieller Kreisverkehr. Es gilt die Regel „Rechts vor Links”. Das Blinken beim Einfahren in einen kreisförmigen Knotenpunkt ist notwendig. Das bedeutet auch, dass die Vorfahrt bei einem kreisförmigen Knotenpunkt den einfahrenden Fahrzeugen gehört. Da solche Knotenpunkte relativ selten vorkommen, kann dies oft zu Verwirrungen führen. Im Zweifelsfall solltest du den Fahrzeugen im Knotenpunkt die Vorfahrt gewähren, um das Unfallrisiko zu verringern.

  • Links blinken im Kreisverkehr: Bei mehrspurigen Kreisverkehren ist das Blinken zum Wechseln der Spuren genauso Pflicht wie im regulären Straßenverkehr. Bei einem Wechsel auf eine der inneren Spuren muss also auch im Kreisverkehr der Blinker nach links gesetzt werden.

Quellen:

Bußgeldkatalog
https://www.bussgeldkatalog.org/kreisverkehr/ (Abgerufen am 23.10.2023)
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/ (Abgerufen am 23.10.2023)

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