
Wer in den Wintermonaten mit dem Auto ins Ausland fahren möchte, sollte sich zuvor über die Regelungen zu Winterreifen im jeweiligen Gastland informieren. Denn diese unterscheiden sich teilweise von denen in Deutschland. Steht dir in der dunklen Jahreszeit der Sinn nach der italienischen Dolce Vita? Bevor du deine Koffer packst und ins Auto steigst, informiere dich zuerst über die Winterreifenpflicht in Italien und die landesüblichen Vorschriften. In diesem Beitrag erfährst du alles Wissenswerte dazu.
Besteht eine Winterreifenpflicht in Italien?
Die Winterreifenpflicht ist in Italien nicht einheitlich geregelt und die Vorschriften unterscheiden sich in den verschiedenen Regionen. Der Grund: Die einzelnen Provinzen legen sie selbst fest, oftmals situativ oder nur auf bestimmten Strecken. In weiten Teilen des Landes besteht keine generelle Pflicht. Beachte daher die Beschilderungen, die meist je nach Wetterlage die vorgeschriebene Bereifung anzeigen – teilweise betrifft das auch Schneeketten. Bist du auf der Durchreise, kann das eine Herausforderung sein. Damit du für die Winterreifenpflicht in ganz Italien gerüstet bist, empfiehlt es sich, vom 15. Oktober bis zum 15. April mit Winterreifen zu fahren.
Wie lange gilt die Winterreifenpflicht in Südtirol und im Aostatal?
Eine bei Winterurlauber*innen beliebte Provinz ist Südtirol. In diesem Teil Italiens gilt eine generelle Winterreifenpflicht vom 15. November bis zum 15. April – unabhängig davon, ob wirklich winterliche Straßenverhältnisse herrschen. Im Aostatal gilt die Winterreifenpflicht bereits einen Monat früher. Wer dort zwischen dem 15. Oktober und dem 15. April ohne Winterreifen erwischt wird, dem droht ein Bußgeld von bis zu 345 Euro.
Kann man in Italien mit Winterreifen auch im Sommer fahren?
In der Regel ist es erlaubt, auch im Sommer mit Winterreifen zu fahren. Dabei ist es wichtig, dass der angegebene Höchstgeschwindigkeitsindex deines Autos und der deiner Reifen übereinstimmen. Fährt dein Fahrzeug laut Papieren beispielsweise maximal 240 km/h, darfst du nur mit Winterreifen im Sommer in Italien unterwegs sein, die auf diese oder eine höhere Höchstgeschwindigkeit ausgelegt sind. Das gilt auch für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge – also auch für Italien-Urlauber*innen. In der kalten Jahreszeit hingegen kann der angegebene Index der Winterreifen unter der Bauartgeschwindigkeit deines Fahrzeugs liegen.
Obwohl es per se erlaubt ist, im Sommer mit Winterreifen in Italien unterwegs zu sein, empfiehlt es sich, für die warme Jahreszeit Sommerreifen zu kaufen. Denn sie sind auf die speziellen Witterungsverhältnisse abgestimmt und erhöhen so die Fahrsicherheit.
Kann ich mit Allwetterreifen nach Italien fahren?
Obwohl keine allgemeine Winterreifenpflicht in Italien herrscht, gibt es bei der Auswahl der Autoreifen einiges zu beachten. Ganz gleich, ob du Winter- oder Ganzjahresreifen kaufen möchtest: Damit du mit ihnen in der kalten Jahreszeit in Italien unterwegs sein darfst, müssen sie mindestens den Geschwindigkeitsindex „Q“ aufweisen. Das bedeutet, sie müssen auf eine zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h ausgelegt sein. Ein entsprechender Geschwindigkeitsaufkleber ist im Sichtfeld des Fahrenden anzubringen. Liegt der Index der Allwetterreifen unter dem deines Fahrzeugs, darfst du damit in der Zeit zwischen dem 15. Oktober und 15. April nicht in Italien fahren.
Wissenswertes zur Winterreifenpflicht in Italien: Eine Zusammenfassung
Möchtest du in den Wintermonaten mit dem Auto nach Italien reisen, solltest du zuvor Winterreifen aufziehen – unabhängig von den Witterungsverhältnissen. Denn die Vorschriften können sich in den Provinzen unterscheiden. So gilt in Südtirol zwischen dem 15. November und 15. April eine allgemeine Winterreifenpflicht – im Aostatal sogar schon ab Mitte Oktober. Sind die bergigen Regionen das Ziel deiner Reise, solltest du zudem Schneeketten im Gepäck haben. So bist du gut auf eine eventuelle situative Winterreifenpflicht in Italien vorbereitet.
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