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Der Winter in Österreich geht oft mit verschneiten Straßen und glatten Fahrbahnen einher. Um in der kalten Jahreszeit die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, solltest du nicht auf Winterreifen verzichten. Wie es um die Winterreifenpflicht in Österreich steht und worauf du als Autofahrer*in unbedingt achten solltest, verraten wir dir hier.

Besteht eine Winterreifenpflicht in Österreich?

In Österreich besteht keine Winterreifenpflicht im herkömmlichen Sinne, sondern eine Winterreifen-Ausrüstungspflicht. Diese dient dem Schutz und der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden. Bei winterlichen Bedingungen wie Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis müssen in Österreich bei PKW und LKW bis 3,5 Tonnen an allen Rädern Winterreifen angebracht sein. Sie bieten bei solchen Bedingungen eine verbesserte Traktion, kürzere Bremswege und ein stabileres Fahrverhalten auf winterlichen Straßen. Daher ist es umso wichtiger, diese Art der Winterreifenpflicht zu beachten und rechtzeitig auf Winterreifen umzurüsten, um sicher durch den Winter zu kommen.

Die Winterreifenpflicht in Österreich gilt nicht nur für Fahrzeuge mit österreichischen Kennzeichen, sondern auch für ausländische Fahrzeuge. Halte dich also an die Bestimmungen, um Bußgelder zu vermeiden und die eigene Sicherheit sowie die anderer Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten.

Wo gilt die Winterreifenpflicht in Österreich?

Österreich ist bekannt für seine malerischen Berglandschaften und anspruchsvollen Straßenverhältnisse während des Winters. Aus diesem Grund besteht im ganzen Land eine Winterreifenpflicht. Egal, ob du dich in städtischen Gebieten oder in ländlichen Regionen befindest: Winterreifen sind in Österreich unverzichtbar, um sicher durch die kalte Jahreszeit zu kommen.

Ab wann herrscht Winterreifenpflicht in Österreich?

Die Ausrüstungspflicht in Österreich gilt offiziell vom 1. November bis zum 15. April. Sobald in diesem Zeitraum winterliche Bedingungen herrschen, muss dein Auto entsprechend ausgestattet sein. Das Datum für Winterreifen in Österreich kann jedoch je nach Witterungsbedingungen und Straßenzustand durch Verordnungen der Bundesländer verlängert oder verkürzt werden. 

Wenn du dich also fragst, ab wann du in Österreich Winterreifen benötigst, überprüfst du am besten vor Reiseantritt die aktuellen Bestimmungen und verfolgst regelmäßig die Wetterberichte. Selbst einfache Straßennässe kann bei sinkenden Temperaturen zu Glatteis führen und das Inkrafttreten der Winterreifenpflicht zur Folge haben. Entsprechende Bedingungen können zudem höchst überraschend auftreten, vor allem in bergigen Gegenden.

Welche Winterreifen in Österreich?

Als Winterreifen gelten solche, die mit den Bezeichnungen „M+S”, „M.S.” oder „M & S” gekennzeichnet sind. Seit dem 10. Dezember 2018 werden auch Reifenmodelle mit dem Schneeflockensymbol als Winterreifen anerkannt. Dieses Symbol – ein drei gezacktes Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke in der Mitte – kennzeichnet Autoreifen, die bestimmte Schneegriff-Eigenschaften erfüllen. Beachte dabei, dass das Schneeflockensymbol in Österreich nicht verpflichtend ist und auch für Ganzjahresreifen sowie Spikereifen gilt. Weiters ist das Gütesiegel “M&S” in vielen Ländern an keinerlei behördlichen Voraussetzungen geknüpft, weshalb beispielsweise viele Reifen amerikanischer Fabrikate derart gekennzeichnet sind, obwohl sie keinerlei Eigenschaften eines Winterreifens vorweisen.

Eine Alternative zur Winterbereifung sind Schneeketten. Du kannst Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern montieren, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Insbesondere bei längeren Fahrten ist es ratsam, Schneeketten im Kofferraum mitzuführen – selbst oder vor allem, wenn du entgegen aller Warnhinweise im Winter Sommerreifen verwendest.

Was ist die Mindestprofiltiefe für Winterreifen in Österreich?

Während in Deutschland die Mindestprofiltiefe lediglich 1,6 Millimeter betragen muss (dieser Wert gilt in Österreich für Sommerreifen), schreibt die österreichische Straßenverkehrsordnung für Winterreifen eine Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern bei Radialreifen und 5 Millimetern bei Diagonalreifen vor. Bei großen LKWs ist sogar eine Mindestprofiltiefe von 5 Millimetern bei Radialreifen und 6 Millimetern bei Diagonalreifen erforderlich. Diese Profiltiefe gewährleistet eine ausreichende Haftung und Wasserverdrängung auf nassen oder verschneiten Fahrbahnen. Eine regelmäßige Überprüfung der Profiltiefe ist daher empfehlenswert. Am einfachsten geht das bei den verpflichtend auf allen Reifen vorhandenen “Indikator”-Stellen, die allerdings nur anzeigen, wenn die 1,6 mm unterschritten werden.

Auf österreichischen Straßen: Sommerreifen im Winter?

Ein gefährlicher Irrglaube ist, dass Sommerreifen im Winter ausreichen, um die nötige Sicherheit auf der Fahrbahn zu gewährleisten. Sommerreifen sind für höhere Temperaturen konzipiert und verlieren bei niedrigen Temperaturen ihre Elastizität. Dadurch verschlechtert sich die Haftung auf der Straße erheblich, was zu einem erhöhten Unfallrisiko führt. Zusätzlich sind Sommerreifen bei winterlichen Bedingungen wie Schnee, Eis oder Glätte nahezu wirkungslos. Aus diesem Grund solltest du im Winter in Österreich oder eigentlich: generell niemals mit Sommerreifen fahren.

Wenn keine winterlichen Bedingungen herrschen, ist es allerdings auch erlaubt, mit Sommerreifen in der Winterzeit in Österreich zu fahren, ohne eine Strafe zu erhalten – hier gibt es kein striktes Verbot.

Sind Ganzjahresreifen im Winter in Österreich erlaubt?

Ja, Ganzjahresreifen, die auch Allwetterreifen genannt werden, sind im Winter in Österreich erlaubt. In Österreich gibt es im Winter kein Verbot von Ganzjahresreifen – auch Allwetterreifen genannt. Du kannst sie verwenden, solltest jedoch die spezifischen Anforderungen und Witterungsbedingungen im Auge behalten, um deine Sicherheit zu gewährleisten.

Ganzjahresreifen sind vor allem eine Option für gemäßigte Klimazonen, in denen es nicht zu extremen Wetterbedingungen kommt. In Österreich können Allwetterreifen eine praktikable Alternative sein, wenn du hauptsächlich in urbanen Gebieten unterwegs bist. Allerdings solltest du beachten, dass Ganzjahresreifen Kompromisse darstellen und nicht die gleiche Leistung wie spezielle Winter- oder Sommerreifen erbringen können. Wenn du jedoch nicht in schneereiche Gebiete fährst und vorwiegend auf gut geräumten Straßen unterwegs bist, können Ganzjahresreifen in Österreich eine akzeptable Option sein.

Beachte hier, dass Allwetterreifen in Österreich nur als „Winterreifen” angesehen werden, wenn sie die „M+S”-Kennzeichnung aufweisen. Das bedeutet, dass Ganzjahresreifen in Österreich erlaubt sind und im Winter genutzt werden dürfen, sofern sie die erforderlichen Kennzeichnungen tragen.

Ausnahmen von der Winterreifenpflicht?

Bestimmte Fahrzeugtypen sind von der Winterreifenpflicht in Österreich ausgenommen. Das betrifft beispielsweise Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Heeresfahrzeuge und Feuerwehrfahrzeuge. Bei diesen Fahrzeugen ist es entweder aufgrund ihrer besonderen Bauart oder ihrer vorrangigen Verwendung schlichtweg nicht möglich oder ggf. nicht notwendig, Winterreifen anzubringen.

Es gibt außerdem Fahrzeuge, bei denen aus konstruktiven Gründen oder wegen ihres speziellen Einsatzzwecks Reifen mit der Bezeichnung „spezial" angebracht werden müssen. Das kann unterschiedliche Gründe haben, sei es die individuelle Bauweise oder der spezifische Verwendungszweck. Diese Fahrzeuge sind ebenfalls von der Winterreifenpflicht befreit.

Ein weiteres Beispiel betrifft Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Konstruktion ausschließlich auf schneefreien Straßen zum Einsatz kommen dürfen. Insbesondere Straßenverkehrsmaschinen und Kraftfahrzeuge von Unternehmen, die im Nahbereich mit der Räumung von Kanälen betraut sind, fallen in diese Kategorie. Hier ist es nicht erforderlich, Winterreifen zu verwenden. Abschließend sind da noch jene Fahrzeuge zu nennen, die für Probe- oder Überstellungsfahrten genutzt werden. In solchen Fällen sind die Vorschriften der Winterreifenpflicht großzügig und lassen den Einsatz ohne besondere Anforderungen zu.

Diese Strafen drohen bei Verstoß in Österreich

Bei Nichtbeachtung der Winterreifenpflicht in Österreich drohen in vielen Fällen empfindliche Strafen, vor allem wenn dadurch Unfälle verursacht werden. Der ÖAMTC (Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club) gibt an, dass bei einem Verstoß gegen die Winterreifenpflicht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro fällig wird. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmenden oder bei Gefährdung der Verkehrssicherheit kann das Bußgeld auf bis zu 5.000 Euro ansteigen. Im schlimmsten Fall kann dies auch eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen.

Empfehlungen für ein sicheres Fahrverhalten im Winter

Neben der Verwendung von Winterreifen gibt es noch weitere Maßnahmen, die du ergreifen kannst, um sicher durch den Winter in Österreich zu kommen. Hier findest du ein paar nützliche Tipps und Tricks:

Sicherheit hat oberste Priorität. Wenn die Straßenverhältnisse zu schlecht sind, ist es möglicherweise besser, die Fahrt zu verschieben oder alternative Transportmöglichkeiten zu nutzen.

Winterreifenpflicht in Österreich: Sicherheit geht vor

Die Winterreifenpflicht in Österreich ist eine wichtige Maßnahme, um die Sicherheit auf den Straßen während der kalten Jahreszeit zu gewährleisten. Unabhängig von der Schneelage ist es wichtig, Winterreifen in Österreich zu verwenden, um eine optimale Haftung und sicheres Fahrverhalten zu gewährleisten. Sommerreifen sind bei winterlichen Bedingungen ungeeignet und erhöhen das Risiko von Unfällen. Ganzjahresreifen sind in Österreich erlaubt und können eine Alternative sein, aber sie stellen keine optimale Lösung dar.

Um unbeschwert durch den winterlichen Straßenverkehr in Österreich zu fahren, solltest du in hochwertige Autoreifen, Felgen, Reifen oder Kompletträder investieren. Denn Sicherheit geht immer vor!

Die Inhalte dieses Beitrags werden mit großtmöglicher Sorgfalt recherchiert. Dennoch ist das Auftreten etwaiger Fehler nicht immer auszuschließen. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität kann daher trotz eingehender Prüfung nicht übernommen werden.

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