Neues Artikelmerkmal beim Verkauf von Tickets bei eBay.de verfügbar und bald verpflichtend
Wichtige Daten
- Ab sofort:
Neues Artikelmerkmal "Preis des Veranstalters/Originalpreis" ist für verschiedene Ticket-Kategorien verfügbar. - Ab 20. April 2023
Für Ihre Angebote in den verschiedenen Ticket-Kategorien ist das neue Artikelmerkmal "Preis des Veranstalters/Originalpreis" verpflichtend. - Ab 30. Mai 2023
- Für Angebote "Gültig bis auf Widerruf" in verschiedenen Ticket-Kategorien ist das Artikelmerkmal "Preis des Veranstalters/Originalpreis" verplichtend.
- Angebote in den betroffenen Kategorien, die das verpflichtende Artikelmerkmal "Preis des Veranstalters/Originalpreis" nicht enthalten, werden bei eBay.de beendet.
- Für Angebote "Gültig bis auf Widerruf" in verschiedenen Ticket-Kategorien ist das Artikelmerkmal "Preis des Veranstalters/Originalpreis" verplichtend.
Nächste Schritte
Aktualisieren Sie bis zum 30. Mai 2023 Ihre Angebote in den u.g. Kategorien: Ergänzen Sie das verpflichtende bzw. empfohlene Artikelmerkmal "Preis des Veranstalters/Originalpreis".
Was ändert sich?
Beim Einstellen Ihrer Angebote in verschiedenen Ticket-Kategorien sollten Sie ab sofort das Artikelmerkmal “Preis des Veranstalters/Originalpreis” angeben. Damit kommen wir bei eBay der gesetzlichen Anforderung nach, darüber zu informieren, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe der Veranstalter einen Preis für den Erwerb von Eintrittsberechtigungen festgelegt hat. eBay darf Verkäufer*innen daher Angebote in den u.g. Kategorien nur ermöglichen, wenn diese eine solche Preisangabe machen bzw. erklären, dass kein solcher Preis festgelegt wurde.
Ab 20. April 2023 wird die Angabe in einigen Kategorien verpflichtend, in anderen wird sie empfohlen. Angebote “Gültig bis auf Widerruf” müssen das verpflichtende Artikelmerkmal bis zum 30. Mai 2023 in den entsprechenden Kategorien enthalten. Damit wird für Käufer*innen mehr Transparenz geschaffen.
eBay-Angebote, auch Angebote “Gültig bis auf Widerruf”, ohne dieses Artikelmerkmal in Ticket-Kategorien, in denen es verpflichtend ist, werden ab dem 30. Mai 2023 beendet.
Wenn Sie Drittanbieter-Tools zum Verwalten Ihrer Angebote verwenden, empfehlen wir Ihnen, mit Ihrem Drittanbieter zusammenzuarbeiten, um Ihre Angebote entsprechend zu ergänzen.
Informieren Sie sich bitte über die Kategorien, in denen das Artikelmerkmal verpflichtend bzw. empfohlen wird und ergänzen Sie es ggf. in Ihren Angeboten.
Kategorien, in denen die Angabe des Artikelmerkmals “Preis des Veranstalters/Originalpreis” ab 20. April 2023 verpflichtend wird
Kategorie | Kategorie-Nr. | Kategorie-Pfad |
Festivals & Konzerte |
34814 |
Tickets |
Kultur & Kunst |
34821 |
Tickets |
Sport |
34856 |
Tickets |
Sonstige |
40909 |
Gutscheine > Tickets |
Thermen & Schwimmbäder |
55010 |
Eintrittsgutscheine > Gutscheine > Tickets |
Kinos |
55012 |
Eintrittsgutscheine > Gutscheine > Tickets |
Sonstige |
55390 |
Eintrittsgutscheine > Gutscheine > Tickets |
Freizeit- & Familienparks |
170594 |
Eintrittsgutscheine > Gutscheine > Tickets |
Comedy & Kabarett |
170589 |
Tickets |
Musicals & Shows |
180180 |
Tickets |
Sport & Fitness |
74475 |
Gutscheine > Tickets |
Kategorien, in denen die Angabe des Artikelmerkmals “Preis des Veranstalters/Originalpreis” empfohlen wird
Kategorie |
Kategorie-Nr. |
Kategorie-Pfad |
Restaurantgutscheine |
55013 |
Gutscheine > Tickets |
Einkaufsgutscheine |
55389 | Gutscheine > Tickets |
Digitale Gutscheine |
176950 |
Gutscheine > Tickets |
So funktioniert's
Bitte ergänzen Sie in Ihren betreffenden Angebote bis zum 30. Mai 2023 die erforderliche Preisangabe. Hierfür steht Ihnen bei „Erforderliche Artikelmerkmale“ unter „Preis des Veranstalters/Originalpreis“ ein Freifeld zur Verfügung.
- Sofern der Veranstalter einen solchen Preis festgelegt hat, geben Sie diesen in dem Feld an. (Beispiel: Der auf Ihrer Eintrittskarte angegebene Preis.)
- Sofern der Veranstalter keinen solchen Preis festgelegt hat, ist hier z.B. „0 EUR“ anzugeben. (Beispiel: Kostenloses Konzert.)