Informationen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz (DAC7/PStTG)

Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) ist seit dem 1. Januar 2023 gültig. Das bedeutet, dass Betreiber digitaler Plattformen, zum Beispiel Online-Marktplätze wie eBay, gesetzlich dazu verpflichtet sind, unter bestimmten Umständen Transaktionsdaten ihrer Nutzer an die zuständigen Steuerbehörden zu melden. 

Überblick

  • Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland das Plattformen-Steuertransparenz Gesetz (PStTG), durch welches die als „DAC 7“ bezeichnete Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 umgesetzt wird.
  • eBay fällt als EU-Online-Marktplatzbetreiber unter dieses Gesetz und wird dementsprechend bestimmte personen- und transaktionsbezogene Daten seiner Nutzer an die zuständigen Steuerbehörden melden. 

Ihre Daten werden gemeldet, wenn: 

  • Sie in der EU ansässig sind,
  • Ihre Umsätze bei eBay € 2.000 oder mehr nach Abzug von Gebühren, Provisionen oder Steuern betragen oder wenn Sie 30 oder mehr Transaktionen, also Verkäufe bei eBay, im Kalenderjahr tätigen.


  • Wenn Sie unter die Meldepflicht fallen, melden wir die im Abschnitt „Welche Informationen werden aufgrund des PStTG gemeldet?" aufgeführten personen- und transaktionsbezogenen Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). 
  • Die Meldungen erfolgen jährlich im Januar für das vorangegangene Jahr und erstmals im Januar 2024.
  • Sie erhalten von eBay ebenfalls im gleichen Zeitraum eine Kopie der Sie betreffenden Informationen, die wir für den entsprechenden Zeitraum an das BZSt gemeldet haben.

Aufgrund des PStTG benötigt eBay von Ihnen zusätzliche Informationen. Dazu gehören u.a. die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) von natürlichen Personen bzw. die Steuernummer von juristischen Personen.

Allgemeine Informationen

Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) gilt für alle Betreiber digitaler Plattformen, die die gesetzlichen Kriterien erfüllen. Dazu gehören andere Online-Marktplätze, Buchungsplattformen usw.

Ja, DAC7 gilt für alle in der EU ansässigen Verkäufer, die die Kriterien erfüllen. Jeder EU-Mitgliedstaat muss also – genau wie Deutschland – DAC7 in seine nationale Gesetzgebung aufnehmen.

Datensicherheit

Wir schützen Ihre personenbezogenen Daten durch modernste technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit, um das Risiko zu minimieren, dass durch Datenverlust, Missbrauch, unberechtigten Zugriff sowie unbefugte Offenlegung Manipulation entsteht. Zu diesem Zweck verwenden wir beispielsweise Firewalls und Datenverschlüsselung sowie physische Zugangsbeschränkungen für unsere Rechenzentren und Berechtigungsprüfungen für den Datenzugriff. 

Wir empfehlen Ihnen außerdem, die zweistufige Verifizierung zu verwenden. Sie haben jederzeit Einblick in die von uns gesammelten Informationen und können Ihre Einstellungen jederzeit problemlos ändern. Weitere Informationen zu unserer Datensicherheit und dem Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Steueridentifikationsnummer

Gemäß dem Plattformen-Steuertransparenz Gesetz (PStTG) gelten in Deutschland folgende Nummern als Steueridentifikationsnummern:

  • die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.), die natürliche Personen erhalten,
  • die vom örtlich zuständigen Finanzamt erteilte Steuernummer sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.).

eBay ist aufgrund des PStTG gesetzlich verpflichtet, Ihre steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) bzw. Steuernummer als Teil der meldepflichtigen Daten zu erheben.

eBay fragt nach Ihrer steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr.), wenn Ihre Umsätze bei eBay 2.000 € oder mehr nach Abzug von Gebühren, Provisionen oder Steuern betragen oder wenn Sie 30 oder mehr Verkäufe im Kalenderjahr tätigen.

Natürliche Personen, die in Deutschland gemeldet bzw. steuerpflichtig sind, erhalten grundsätzlich eine IdNr. Sofern Sie keine IdNr. erhalten, weil die Registrierung bei eBay durch eine juristische Person (Beispiel: GmbH) erfolgte, sind Sie verpflichtet, statt der IdNr. Ihre Steuernummer anzugeben.

Wenn Sie von eBay angeforderte Informationen wie zum Beispiel Ihre IdNr. bzw. Steuernummer nicht angeben, ist eBay gemäß PStTG gesetzlich verpflichtet, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu gehören zum Beispiel die Einbehaltung von Auszahlungen oder die Sperrung Ihres eBay Kontos.

Wir können nicht für andere Plattformbetreiber sprechen, aber DAC7 bzw. das PStTG gilt auch für alle anderen Betreiber digitaler Plattformen, welche die gesetzlichen Kriterien erfüllen.

Deutschland
Natürliche Person (einschließlich Einzelunternehmer)
Juristische Person (z.B. GmbH), Personengesellschaften 
Name
Steuerliche Identifikationsnummer (IdNr., falls nicht vorhanden, Steuernummer)
Steuernummer 
Wo finde ich sie? 
Die IdNr. erhält jede in Deutschland gemeldete Person vom Bundeszentralamt für Steuern. Sie finden die IdNr. auch auf Ihrem Steuerbescheid links oben sowie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.
Die Steuernummer wird vom örtlich zuständigen Finanzamt vergeben. Die Steuernummer finden Sie links oben auf Ihrem Steuerbescheid.
Format
11 Ziffern
10-13 Ziffern
Weiterführende Informationen 
Webseite des BZSt
Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.

Wenn es sich bei Ihnen um eine natürliche Person handelt, müssen Sie Ihre IdNr. angeben. Wenn Sie als juristische Person (Beispiel: GmbH) im Handelsregister eingetragen sind und Ihnen daher keine IdNr. erteilt wurde, benötigen wir stattdessen Ihre Steuernummer.

Nein, es handelt sich um verschiedene Nummern. Die IdNr. wird vom BZSt, die Steuernummer vom zuständigen Finanzamt und die Handelsregisternummer vom zuständigen Registergericht erteilt.

Nein. Die (steuerliche) Identifikationsnummer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sind verschiedene Nummern.

Ja, wenn Sie zusätzlich zu Ihrer IdNr. bzw. Steuernummer über eine USt-IdNr. verfügen, müssen Sie diese als gewerblicher Verkäufer bei eBay ebenfalls angeben. Diese Verpflichtung beruht nicht auf dem PStTG, sondern besteht bereits aufgrund von §22f UStG. Erfahren Sie mehr über die Umsatzsteuer in Deutschland.

Normalerweise finden Sie Ihre IdNr. links oben auf Ihrem letzten Steuerbescheid oder auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Finden Sie Ihre IdNr. in diesen Unterlagen nicht, dann können Sie diese beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erneut anfordern. Weitere Informationen über die Vergabe einer Steuer-ID erhalten Sie hier.

Inhalt der Meldungen an das BZSt

eBay ist nach PStTG verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Wenn Sie in einem anderen EU-Land steuerlich gemeldet sind, geben die deutschen Steuerbehörden Ihre Daten an die zuständigen Steuerbehörden Ihres Landes weiter.

Wenn Sie unter die Meldepflicht fallen, wird eBay folgende Informationen übertragen:

Gesamtumsatz aus allen Ihren Transaktionen des letzten Geschäftsjahres, hiervon werden abgezogen:

  • an eBay gezahlte Verkaufsgebühren,
  • jegliche Rückerstattung innerhalb des Berichtszeitraums,
  • von eBay eingezogene Umsatzsteuer.

Demzufolge kann der Betrag, den eBay  melden muss, von dem Gesamtbetrag der Zahlungen abweichen, die Sie von eBay erhalten haben. 


Darüber hinaus werden von eBay die folgenden Informationen übermittelt: 


Natürliche Personen (einschließlich Einzelunternehmer):

  • Vor- und Nachname
  • Anschrift des Wohnsitzes
  • Mitgliedstaat, in dem der Verkäufer ansässig ist
  • Geburtsdatum
  • Gesamtbetrag, der dem Verkäufer in jedem Quartal des Zeitraums gezahlt oder gutgeschrieben wurde
  • Gesamtzahl der Transaktionen, denen der Gesamtbetrag entspricht
  • Gesamtbetrag der von der Plattform in jedem Quartal des Zeitraums einbehaltenen oder erhobenen Gebühren, Provisionen oder Steuern
  • Nummer des Bankkontos, auf das die Verkaufserlöse gezahlt oder dem sie gutgeschrieben wurden
  • IdNr. (steuerliche Identifikationsnummer)
  • USt-IdNr., falls vorhanden 


Juristische Personen - Personengesellschaften: 

  • Eingetragener Firmenname
  • Anschrift des Firmensitzes
  • Mitgliedstaat, in dem der Verkäufer ansässig ist
  • Steuernummer (in einigen Ländern)
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden)
  • Handelsregisternummer (falls vorhanden)
  • Sofern vorhanden: jede Betriebsstätte, durch die relevante Geschäftstätigkeiten in der Europäischen Union getätigt werden, wobei der jeweilige Mitgliedstaat anzugeben ist, in dem sich eine solche Betriebsstätte befindet
  • Gesamtbetrag, der dem Verkäufer in jedem Quartal des Berichtszeitraums gezahlt oder gutgeschrieben wurde
  • Gesamtzahl der Transaktionen, denen der Gesamtbetrag entspricht
  • Gesamtbetrag der von der Plattform in jedem Quartal des Zeitraums einbehaltenen oder erhobenen Gebühren, Provisionen oder Steuern
  • Nummer des Bankkontos, auf das die Verkaufserlöse gezahlt oder dem sie gutgeschrieben wurden


Was ist eine Betriebsstätte? 

Eine Betriebsstätte ist in der Regel eine feste Geschäftseinrichtung, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient (zum Beispiel Zweigniederlassung oder Warenlager). Wenn Sie diesbezüglich Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.


eBay teilt nicht dem Finanzamt, sondern dem Bundeszentralamt für Steuern die gesetzlich vorgeschriebenen Daten einmal jährlich mit, wenn Ihre Umsätze in einem Kalenderjahr 2.000 € oder mehr betragen oder wenn Sie 30 oder mehr Verkäufe tätigen. Das Bundeszentralamt für Steuern leitet die erhaltenen Informationen an die zuständigen Finanzbehörden der Länder weiter. Das zuständige Finanzamt kann die erhaltenen Informationen dann im Besteuerungsverfahren berücksichtigen und beispielsweise prüfen, ob Ihre Verkäufe bei eBay steuerpflichtig sind.

Steuerliche Pflichten

Nein, Ihre steuerlichen Verpflichtungen ändern sich nicht durch das PStTG.

Wir weisen aber darauf hin, dass die gesetzlichen Änderungen auf EU-Ebene das ausdrückliche Ziel verfolgen, die Kooperation der Behörden zu intensiveren und ihre Effizienz zu steigern, um die gesetzmäßige Besteuerung von grenzüberschreitenden Sachverhalten sicherzustellen und Steuerflucht, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung wirksam zu bekämpfen.

Genau wie vor dem Inkrafttreten des PStTG sind Sie selbst dafür verantwortlich zu klären, ob Ihre eBay-Verkäufe der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer oder Umsatzsteuer unterliegen und gegebenenfalls entsprechende Steuererklärungen einzureichen. Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Steuerberater zu wenden, wenn Sie Fragen zu Ihren steuerlichen Verpflichtungen haben.   

Verkäufe

Sowohl der Artikelpreis als auch die Versandkosten gehen in den Umsatz ein und werden für die Berechnung berücksichtigt.

Abgebrochene Transaktionen werden nicht in die Berechnung der 30 Verkäufe einbezogen, ab denen eBay Ihre Daten an die Steuerbehörden melden muss.

Wenn Sie gewerblich handeln, bestimmen sich Ihre steuerlichen Pflichten gegebenenfalls aus Ihrer gesamten, nicht auf eBay beschränkten, Verkaufstätigkeit.

Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Steuerberater zu wenden, wenn Sie Fragen zu Ihren steuerlichen Verpflichtungen haben.  

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