Verbesserter Schutz, wenn Artikel gebraucht, beschädigt oder mit fehlenden Teilen zurückgegeben werden

Wichtige Daten

Ab 1. Februar 2023

  • Verbesserter Schutz unserer Verkäufer*innen, wenn ein Artikel gebraucht, beschädigt oder mit fehlenden Teilen zurückgegeben wird

Was ändert sich?

Sie beim Verkaufen zu schützen ist uns wichtig. Dies gilt auch und vor allem bei missbräuchlichem Verhalten von Käuferinnen und Käufern oder anderen Ereignissen, die außerhalb Ihrer Kontrolle liegen.

Ab dem 1. Februar 2023 können Verkäuferinnen und Verkäufer mit Top-Bewertung oder mit dem Servicestatus „Überdurchschnittlich“ eine Teilrückerstattung veranlassen, wenn ein Artikel gebraucht, beschädigt oder mit fehlenden Teilen zurückgegeben wird. In einem solchen Fall können Sie bis zu 50% des Erstattungsbetrags einbehalten, um den anteiligen Wertverlust der Gegenstände zu berücksichtigen. 

Wenn Sie eine Teilrückerstattung für einen Artikel vornehmen, der gebraucht, beschädigt oder mit fehlenden Teilen zurückgegeben wurde, ergreifen wir außerdem die folgenden Maßnahmen:

  • Einmal pro Woche entfernen wir automatisch die mit dem Fall zusammenhängenden negativen oder neutralen Bewertungen, Mängel und offenen Fälle aus den Servicestatistiken.
  • Wir schützen Sie vor Rückbuchungen. 

Bitte beachten Sie, dass nur Verkäuferinnen und Verkäufer mit Top-Bewertung oder mit dem Servicestatus „Überdurchschnittlich“, für deren eBay-Konto keinerlei Einschränkungen gelten, Zugang zu diesem Verkäuferschutz für Teilrückerstattungen besitzen. 

Sie haben Fragen? Wir rufen Sie an.

Wir sind von 8:00 bis 22:00 Uhr für Sie da. Hinterlassen Sie einfach Ihre Telefonnummer.